Benennung der Straße im Bereich des B-Plans 387 „Schönblick“
in
„Hollersbacher Straße“
I. Im Bereich des Bebauungsplanes 387 ist eine Straße zur Erschließung der dort entstehenden Gebäude vorgesehen. Die ersten Gebäude sollen bereits Mitte des nächsten Jahres errichtet werden (siehe Plan Gebäude Bauabschnitt I).
Um für diese Gebäude Hausnummern vergeben zu können, ist es zwingend notwendig, die Straße zu benennen.
Vom Direktorium wurde vorgeschlagen, die Straße nach der Gemeinde „Hollersbach“ in Österreich zu benennen. Diesem Vorschlag wurde vom Ältestenrat am 15.10.2018 einstimmig zugestimmt.
Der Vorschlag, eine Straße nach „Hollersbach“ zu benennen, stammt vom Alpenverein und wurde mit Beschluss des Ältestenrates am 16.11.2011 in die Vorschlagsliste der zu benennenden Straßennamen aufgenommen.
Stellungnahme STAM:
Eine Benennung einer Straße nach der Österreichischen Gemeinde Hollersbach wird neutral
gesehen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen. Der
Bezug der Gemeinde Hollersbach ist auf den ersten Blick jedoch nicht zu
erkennen. Es gibt sicher Vorschläge auf der Liste, die es eher verdient hätten, berücksichtigt
zu werden. StAM/Arch
empfiehlt zumindest die Anbringung eines kleinen Schildchens, worauf sich der Straßenname bezieht.
Stellungnahme Stadtheimatpflege:
Da verwundert es besonders meinen Stellvertreter Lothar Berthold,
warum man eine 1000-Einwohner-Gemeinde in Österreich mit einer Straßenbenennung
"ehrt". Steht dort ein Haus des Alpenvereins? Ansonsten halten wir
dies schon etwas für weit hergeholt.
Lageplan