Betreff
Schulkomplex Fronmüllerstraße - Campuserweiterung Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/086/2018
Aktenzeichen
1011-437
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Bau- und Werkausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt grundsätzlich die noch nicht umgestaltete Teilfläche des Campus zwischen Grundschule John-F.-Kennedy-Straße und Mittelschule Kiderlinstraße (Außenstelle) analog der bisherigen Umgestaltungsmaßnahmen vollständig neu zu gestalten werden. Die Wünsche der beteiligten Schulen sind dabei besonders zu berücksichtigen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 153.000,00 € sind im Haushalt 2020 einzustellen. Der Entwurf einschl. Kostenberechnung ist zur Projektgenehmigung dem Ausschuss vorzulegen.

 


Im Schulkomplex zwischen Fronmüllerstraße und John-F.-Kennedy-Straße wurde der sogenannte Campus in den Jahren 2001 bis 2005 bis auf ein ca. 60 m langes Teilstück zwischen Grundschule John-F.-Kennedy-Straße und Mittelschule Kiderlinstraße (Außenstelle) hergestellt. Der letzte Bauabschnitt wurde zurückgestellt, weil damals noch die Errichtung eines Bauwerks als Übergang zwischen den beiden Schulen im Gespräch war.

 

Im September 2010 legte das Baureferat/Grünflächenamt einen Entwurf zur Neuordnung der Fläche unter wesentlicher Beibehaltung der vorhandenen Beläge mit einem Gesamtvolumen von ca. 58 T€ vor. Gemäß Beschluss des Bau- und Werkausschusses wurde die Projektgenehmigung (zunächst) nicht erteilt, die baulichen Maßnahmen sollten sich auf die Herstellung des verkehrssicheren Zustands beschränken, welches auch Anfang 2011 erfolgt ist.

 

Zu den jeweiligen Haushaltsplanberatungen ab 2010 wurden die erforderlichen Mittel vom Baureferat/Grünflächenamt jeweils baupreis-indiziert gemeldet, jedoch nicht in die jeweiligen Haushalte bis 2016 aufgenommen. Im Haushalt 2017 wurden erstmalig für die Maßnahme dann Mittel in Höhe von 77.000 € auf der Haushaltstelle 2111.9502.0000 eingestellt. Bis dato ist noch kein Mittelabfluss erfolgt und es wurden auch keine Planungsverträge vergeben, da die Entwurfsplanung in Eigenleistung des Grünflächenamts erfolgt.

 

Im Zuge der Entwurfsplanung hat sich ergeben, dass die im Haushalt vorhandenen Mittel bei weitem nicht auskömmlich sind, sofern an eine vollständige Umgestaltung der Fläche in Fortführung der bereits erfolgten Baumaßnahme des Campus gedacht wird, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Wünsche der Schulleitungen nach Fahrradständern, zentraler Mülltonnenstellplätze, Barrierefreiheit u.ä. Die Kostenschätzungen auf der Basis des Vorentwurfs liegt bei 230 T€ mit im Einzelnen:

 

Kgr

Titel

Betrag

500

Außenanlagen

    200.000,00 €

700

Baunebenkosten

      30.000,00 €

Summe

 

    230.000,00 €

vorh. Mittel

 

      77.000,00 €

Restmittel

 

    153.000,00 €


 

 

 

 

 

Bei insgesamt 1.200 m² Bearbeitungsfläche entspricht dies Netto-Baukosten in Höhe von rd. 140,00 €/m² und liegt deutlich günstiger als vergleichbare abgeschlossene Objekte (z.B. Umgestaltung Schulhof GS Rosenstraße 2016 mit 164 €/m²).

 

Vom Ausschuss wäre grundsätzlich zu entscheiden, ob die Entwurfsplanung auf der Basis der „große Lösung“ in 2019 erarbeitet werden oder ob sich das Baureferat im Rahmen der bereits im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 77 T€ auf kleinflächige Verbesserungsmaßnahmen beschränken soll.

 

Das Baureferat empfiehlt die „große Lösung“, damit es auch beim letzten Abschnitt der Campusfläche zu einer gestalterisch, technisch und funktional ansprechenden Lösung kommt.

 

Sofern die Umgestaltung der gesamten Fläche zum Tragen kommt, wird der Entwurf einschl. Kostenberechnung dem Bau-und Werkausschuss zur Projektgenehmigung 2019 vorgelegt und die benötigten Mittel zum Haushalt 2020 gemeldet. Die Umsetzung der Baumaßnahme kann dann nach Haushaltsgenehmigung 2020 erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche zus. Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

230 T€ €

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

ja

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Haushaltsantrag 2020

 


Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Beschluss 15.09.2010