Betreff
ÖPNV-Direktvergabe in Fürth: Europaweite Vorabbekanntmachung, Aktualisierung
Vorlage
SpA/637/2018
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-3VK-2016a
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Vorabbekanntmachung soll entsprechend der als Anlage beigefügten Synopse aktualisiert und berichtigt werden.


Am 16. Mai 2018 hat der Stadtrat der Stadt Fürth die europaweite Vorabbekanntmachung der geplanten Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über das Linienbündel „Stadt Fürth“ gemäß dem Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Fürth an die städtische Tochter infra fürth verkehr gmbh für den Zeitraum Dezember 2019 – Dezember 2029, d. h. 120 Monate, beschlossen. Die Durchführung einer Vorabbekanntmachung und die hierfür geltende Frist (zwischen 27 und 18 Monaten vor Betriebsaufnahme) sind gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Veröffentlichung erfolgte fristgerecht und zur Fristwahrung am 23. Mai 2018 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 220269-2018-DE; siehe Anlage.

 

Zum Zeitpunkt der damaligen Beschlussfassung und Veröffentlichung hatte die Stadt Fürth erst mit der Stadt Nürnberg die grenzüberschreitenden Verkehre durch den Abschluss von Zweckvereinbarungen (Bus, U-Bahn) zur teilweisen Aufgabenübertragung geregelt. Gleiche Regelungen über die Buslinien mit dem Landkreis Fürth und der Stadt Erlangen standen zu diesem Zeitpunkt noch aus. Die Linien 173, 178 und N20 wurden daher in der Vorabbekanntmachung zunächst auf das Stadtgebiet Fürth beschränkt, da Direktvergaben an eigene Unternehmen nur im eigenen räumlichen Zuständigkeitsbereich zulässig sind.

 

Im Oktober 2018 erfolgte nun der Abschluss der beiden Zweckvereinbarungen zur teilweisen Aufgabenübertragung mit dem Landkreis Fürth und der Stadt Erlangen. Dadurch können die Linienwege 173, 178 und N20 auch im geplanten ÖDA wieder auf ihre bereits heute bedienten Strecken ausgedehnt werden (morgendliche Schülerfahrt der Linie 173 ab Obermichelbach, Taktverkehr der Linie 178 nach Weiherhof, Nachtbuslinie N20 nach Erlangen Hugenottenplatz).

 

Die vorgenannten, rein rechtlichen Erweiterungen der Linienwege sind der Hauptanlass für die hier nun zum Beschluss vorgesehene Aktualisierung / Berichtigung der Vorabbekanntmachung. Sie schlagen sich in der beigefügten Synopse in den Änderungen Nr. A, E, F, H und J nieder.

 

Zugleich soll diese Aktualisierung / Berichtigung der Vorabbekanntmachung genutzt werden, um eine Reihe kleiner weiterer Korrekturen zu berichtigen. Hierunter fallen vor allem Korrekturen, die mutmaßlich auf Besonderheiten des Eingabe- und Veröffentlichungssystems zurückgehen, das keine 1:1-Verarbeitung des beschlossenen Entwurfs erlaubte (Änderungen Nr. B, C, G und J); ferner auch kleine Korrekturen (Änderungen Nr. D, K und P), Angleichungen (Änderungen Nr. I, N und O) sowie Ergänzungen (Änderungen Nr. L und M).

 

Es ist vorgesehen, die Vorabbekanntmachung Ende November 2018 an Hand der beigefügten Synopse zu aktualisieren bzw. zu berichtigen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorabbekanntmachung (bisherige Fassung), Berichtigung (Synopse)