Der Bau- und Werkausschuss sowie Ausschuss Schule,
Bildung und Sport hat Kenntnis vom Sachverhalt der Machbarkeitsstudie
genommen und beauftragt die GWF Variante 1 weiter zu verfolgen.
- Variante 1: Teilabbruch (Abbruch des Verwaltungsgebäudes) mit der Sanierung
des 5-stöckigen Gebäudes.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport der Stadt Fürth hat bei seiner Sitzung am 30.06.2017 die GWF beauftragt eine auf der Grundlage des mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmten Raumprogramms eine Machbarkeitsstudie zu vergeben.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind Aussagen zur
Erweiterung der Ludwig-Erhard-Schule „Staatliches Berufsschule II“ an dem
jetzigen Standort zu treffen.
Außerdem sollten im Rahmen der Studie Aussagen zur funktionellen,
bautechnischen sowie finanziellen und terminlichen Realisierbarkeit getroffen
werden.
Bestand:
Das 1962/63 erbaute Gebäude wird von der Berufsschule II benutzt.
Das gesamte Bauwerk bedarf einer Generalsanierung.
Bei der Sanierung ist der Denkmalschutz des Gebäuderiegels entlang Hirschenstraße zu berücksichtigen. Im Bestand steht eine Nutzfläche (NF 1-6) von ca. 2.200 m² zur Verfügung.
Grundlage der Variantenuntersuchungen ist unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes
= Nutzfläche (NF 1-6) ca. 2.200 m²
das zwischen Schule und Regierung von Mittelfranken abgestimmte Raumprogramm
vom 07.12.2017 Soll-Zustand = Nutzfläche (NF 1-6) ca. 6.355 m².
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Erweiterung aufgrund der geforderten Flächen notwendig wird.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde geprüft, ob das Grundstück der Berufsschule II und dessen Gebäude grundsätzlich geeignet sind, die geforderten Flächen zu realisieren.
Im Ergebnis ist das Grundstück der Berufsschule aufgrund der Voruntersuchungen grundsätzlich geeignet.
Hierzu wurden zwei Varianten entwickelt und untersucht:
-
Variante
1
Sanierung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes und Abbruch des 2-geschossigen
Verwaltungsgebäudes.
Das Raumprogramm ist wie bisher ca. zu 30% im sanierten denkmalgeschützten
Hauptgebäude unterzubringen. Das zu erhaltende Hauptgebäude wird mit einem
Erweiterungsbau durch eine
„Gebäudespange“ in dieser Variante ergänzt.
Die vorhandene Gebäudestruktur, wie Konstruktion- und Fensterachsen sowie
die Einbündigkeit des Gebäudes, schränken
jedoch die von der Schule gewünschten Funktionsbereiche ein.
Dennoch ist mit einer Bauwerkerweiterung mit einem Neubau nach Abstimmung mit
der Schulleitung, eine funktionstüchtige Schule möglich.
-
Variante
2
Neubau mit einem Komplettabbruch der beiden Bestandsgebäude.
Errichtung einer L-förmigen Blockrandbebauung mit Schaffung eines freien
Innenhofes.
Im Neubau können die funktionalen Anforderungen der Schule uneingeschränkt
erfüllt werden.
Um das Projekt zu realisieren ist in beiden Varianten eine Teilauslagerung einer Nutzfläche von ca. 550 m² der Schule notwendig. Diese könnten parallel zum Hauptgebäude auf der Hirschenstraße in 3-geschossiger Bauweise errichtet werden. Die Hirschenstraße kann in der Bauzeit nur eingeschränkt genutzt werden.
Die Projektumsetzung (Vergabeverfahren + Planung + Realisierung in Bauphasen) wird voraussichtlich in beiden Varianten mit 6-8 Jahre geschätzt.
Der geschätzten Grobkostenrahmen mit Auslagerung stellt sich wie folgt dar:
für Variante 1 auf ca. 46.000.000 – 49.000.000 €
für Variante 2 auf ca. 43.000.000 – 47.000.000 €.
Empfehlung:
Da das Hauptgebäude unter Denkmalschutz steht, empfiehlt die Gebäudewirtschaft Variante 1 weiter zu verfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
46,0-49,0 Mio. € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
2402.9401.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Darstellung der Varianten 1 und 2