Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.
Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung, den provisorischen Gehweg an der Boxdorfer Straße gemäß dem Verwaltungsvorschlag (Variante 1a, jedoch ohne FGÜ) so bald wie möglich herzustellen. Eine weitere Projektgenehmigung ist nicht erforderlich. Sollte der erforderliche Grunderwerb die Realisierung verzögern, ist zunächst der Abschnitt entlang der Boxdorfer Straße vorzuziehen.
In der Bürgerversammlung Nord - Ost am 09.11.2017 wurde ein Lückenschluss der Gehwege zwischen der Bushaltestelle „Braunsbacher Straße“ und Boxdorfer Straße 25 (TSV Sack) beantragt. Eine dauerhafte Lösung ist jedoch nur durch den Ausbau der betreffenden Straßen möglich. Hierzu muss im Vorfeld dort die Entwässerung erneuert werden.
Als schnelle Lösung kann in der Boxdorfer Straße ein provisorischer Gehweg eingerichtet werden. Dieser wird mit einem Breitstrich von 0,25 m von der Fahrbahn abmarkiert. Durch zusätzliche Leitpfosten im Abstand von 1,50 m wird das Parken auf dem provisorischen Gehweg verhindert, die objektive Sicherheit durch bauliche Abtrennung von der Fahrbahn und besser Erkennbarkeit bei Nacht sowie ebenfalls das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert.
Zur Vorbereitung fand am 21.03.2018 ein Ortstermin statt. Die Planung wurde im Anschluss ausgearbeitet und am 16.05.2018 verwaltungsintern instruiert. Die bisher letzte Antwort ging hierzu am 12.10.2018 ein. Die Abwägung der Vorschläge ist in der beiliegenden Tabelle dargestellt
Zwei unterschiedliche Varianten im Bereich zwischen Braunsbacher Straße und Boxdorfer Straße wurden vorgeschlagen.
Variante 1a - Schnitt A –A:
Von der Braunsbacher Straße her
kommend (Bushaltestelle) schwenkt der vorhandene, teils befestigte Gehweg in
die Straße Nordring (Südseite) bis zum neuen Fußgängerüberweg
(„Zebrastreifen“). In der Straße Nordring ist von Westen her kommend
auf einer Länge von 20 m eine Fahrbahn-einengung auf 5,35 m vorgesehen. Der
provisorische Gehweg verläuft ab der neu zu markierenden Sperrfläche auf der
nördlichen Seite des Nordrings, gesichert durch Leitpfosten und
Breitstrich-markierung und erschließt den neuen Fußgängerüberweg
(„Zebrastreifen“). |
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Der südliche Gehweg (Nordring) wäre
auszubauen, da das Gelände im Bestand eine Neigung von 8,5 % aufweist und nicht
durchgängig befestigt ist. Für die Errichtung des südlichen Gehweges wäre ein
Grunderwerb von ca. 50 m² erforderlich.
Variante 1b - Schnitt A –A:
Die Länge der Fahrbahneinengung
der Straße Nordring beträgt 40 m, der Gehweg verläuft in der Straße Nordring
komplett auf der Nordseite zwischen Braunsbacher Straße und Boxdorfer Straße. Der Fußgängerüberweg befindet sich
nahe dem Einmündungsbereich Braunsbacher Straße. In der Braunsbacher Straße ist für
die Errichtung des Gehweges ein Grunderwerb von ca. 10 m² erforderlich. |
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Schnitt
B – B (beide Varianten)
Der Querschnitt B - B (Boxdorfer Str.) ist bei beiden Varianten identisch.
Die Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m,
der provisorische Gehweg ist 2,30 (1,80) m breit. Sicherung / Freihalten
durch Leitpfosten (0,15 m) und Breitstrich (0,25 m). Die östliche Seite der Boxdorfer
Str. teilt sich auf in 0,35 m Rinne und 3,70 m Parken in Schrägaufstellung
(Privatgrund mit 0,70 m Betonsockel als Überhangstreifen). Da die in den R-FGÜ 2001 genannten erforderlichen
Fußgänger und Kfz-Zahlen für Fußgängerüberwege werden nicht erreicht. Daher
müsste wegen der fehlenden Anordnungsfähigkeit (vgl.. Stellungnahme SVA) auf
den FGÜ verzichtet werden. |
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
65.000
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan und Querschnitt Variante 1a und 1b