Betreff
Boxdorfer Straße zwischen Nordring und Sportanlage des TSV Sack: Anlage eines provisorischen Gehwegs
Vorlage
SpA/643/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung, den provisorischen Gehweg an der Boxdorfer Straße gemäß dem Verwaltungsvorschlag (Variante 1a, jedoch ohne FGÜ) so bald wie möglich herzustellen. Eine weitere Projektgenehmigung ist nicht erforderlich. Sollte der erforderliche Grunderwerb die Realisierung verzögern, ist zunächst der Abschnitt entlang der Boxdorfer Straße vorzuziehen.


In der Bürgerversammlung Nord - Ost am 09.11.2017 wurde ein Lückenschluss der Gehwege zwischen der Bushaltestelle „Braunsbacher Straße“ und Boxdorfer Straße 25 (TSV Sack) beantragt. Eine dauerhafte Lösung ist jedoch nur durch den Ausbau der betreffenden Straßen möglich. Hierzu muss im Vorfeld dort die Entwässerung erneuert werden.

Als schnelle Lösung kann in der Boxdorfer Straße ein provisorischer Gehweg eingerichtet werden. Dieser wird mit einem Breitstrich von 0,25 m von der Fahrbahn abmarkiert. Durch  zusätzliche Leitpfosten im Abstand von 1,50 m wird das Parken auf dem provisorischen Gehweg verhindert, die objektive Sicherheit durch bauliche Abtrennung von der Fahrbahn und besser Erkennbarkeit bei Nacht sowie ebenfalls das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert.

Zur Vorbereitung fand am 21.03.2018 ein Ortstermin statt. Die Planung wurde im Anschluss ausgearbeitet und am 16.05.2018 verwaltungsintern instruiert. Die bisher letzte Antwort ging hierzu am 12.10.2018 ein. Die Abwägung der Vorschläge ist in der beiliegenden Tabelle dargestellt

Zwei unterschiedliche Varianten im Bereich zwischen Braunsbacher Straße und Boxdorfer Straße wurden vorgeschlagen.

Variante 1a - Schnitt A –A:

Von der Braunsbacher Straße her kommend (Bushaltestelle) schwenkt der vorhandene, teils befestigte Gehweg in die Straße Nordring (Südseite) bis zum neuen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“).

In der Straße Nordring ist von Westen her kommend auf einer Länge von 20 m eine Fahrbahn-einengung auf 5,35 m vorgesehen. Der provisorische Gehweg verläuft ab der neu zu markierenden Sperrfläche auf der nördlichen Seite des Nordrings, gesichert durch Leitpfosten und Breitstrich-markierung und erschließt den neuen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“).

Der südliche Gehweg (Nordring) wäre auszubauen, da das Gelände im Bestand eine Neigung von 8,5 % aufweist und nicht durchgängig befestigt ist. Für die Errichtung des südlichen Gehweges wäre ein Grunderwerb von ca. 50 m² erforderlich.

Variante 1b - Schnitt A –A:

Die Länge der Fahrbahneinengung der Straße Nordring beträgt 40 m, der Gehweg verläuft in der Straße Nordring komplett auf der Nordseite zwischen Braunsbacher Straße und Boxdorfer Straße.

Der Fußgängerüberweg befindet sich nahe dem Einmündungsbereich Braunsbacher Straße.

In der Braunsbacher Straße ist für die Errichtung des Gehweges ein Grunderwerb von ca. 10 m² erforderlich.

 

 

Schnitt B – B (beide Varianten)

Der Querschnitt B - B (Boxdorfer Str.) ist bei beiden Varianten identisch.

Die Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m, der provisorische Gehweg ist 2,30 (1,80) m breit. Sicherung / Freihalten durch Leitpfosten (0,15 m) und Breitstrich (0,25 m).

Die östliche Seite der Boxdorfer Str. teilt sich auf in 0,35 m Rinne und 3,70 m Parken in Schrägaufstellung (Privatgrund mit 0,70 m Betonsockel als Überhangstreifen).

Da die in den R-FGÜ 2001 genannten erforderlichen Fußgänger und Kfz-Zahlen für Fußgängerüberwege werden nicht erreicht. Daher müsste wegen der fehlenden Anordnungsfähigkeit (vgl.. Stellungnahme SVA) auf den FGÜ verzichtet werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

65.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan und Querschnitt Variante 1a und 1b