Betreff
Änderung der Taxitarifordung
Vorlage
SVA/161/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Verkehrsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth - Taxitarifordnung vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 01.02.2017.

 

 


Die Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, beantragt mit Schreiben vom 29.05.2018 die Anpassung der Entgelte nach dem Taxitarif. Der Antrag umfasst eine Erhöhung des Kilometerpreises für den ersten Kilometer von 3,30 € auf 3,50 €, ab dem zweiten bis einschließlich des fünften Kilometers von 1,75 € auf 1,80 €, sowie ab dem sechsten Kilometer von 1,50 € auf 1,55 €. Ferner soll die Gebühr für die Bereitstellung eines Großraumfahrzeuges von 5,00 € auf 7,50 € angehoben werden. Im Gegenzug soll die bisher erhobene Kreditkartengebühr in Höhe von 1,00 € entfallen. Ziel des Antrages ist es, größtenteils identische Taxitarifmerkmale im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zu generieren. Die beantragte Änderung des Taxitarifes bedeutet, bezogen auf eine IHK-Standardfahrt, eine Anhebung um 2,74 %. Im vorgeschalteten Anhörungsverfahren wurden von den angehörten Behörden und Institutionen keine Einwendungen gegen die beantragte Tariferhöhung vorgebracht.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungsverordnung