Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der StEF zum Antrag zur Kenntnis.
Die Stadtentwässerung
nimmt zum Antrag der CSU-Fraktion vom 19.09.2018 wie folgt Stellung:
Die
Verwaltung prüft, wie der Einbau von Zisternen und
Regenwasserrückhalteeinrichtungen für private Hausbesitzer und
Baugesellschaften bzw. sonstige Bauträger attraktiver wird.
Ein nachhaltiger Umgang mit Niederschlagswasser in Siedlungen hilft
Mensch und Umwelt. Rechtliche Instrumente, die den Umgang mit
Niederschlagswasser vorgeben sind bereits vorhanden. Volumen, das für
Brauchwasser genutzt werden soll, steht nur sehr eingeschränkt als
Rückhaltevolumen bei Niederschlagsereignissen zur Verfügung. Bei Förderungen
würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, zu vollen Lasten der
Stadt, handeln. Der Umgang mit Starkregen ist nur als kommunale Gemeinschaftsaufgabe
zu lösen.
Grundsätzlich gilt, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll. (§ 55 Abs. 2 WHG[1])
Ein Benutzungsrecht für die öffentliche Entwässerungseinrichtung besteht infolgedessen nach § 4 Abs. 5 EWS nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Des Weiteren „kann [die Stadt] in Einleitungsbedingungen die Einleitung von Abwasser der Menge nach beschränken, (…) oder von besonderen Voraussetzungen wie (…) der Speicherung durch Rückhaltemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück oder einer anderweitigen Ableitung abhängig machen“ (§ 15 Abs. 4 EWS[2]).
Es ist zu unterscheiden zwischen Regenwassernutzung oder Regenrückhaltung.
Regenwassernutzanlage:
Einrichtung zur Speicherung des Niederschlagwassers, zum Beispiel Zisterne oder Regenwassertonne
(einfachste Form). Nutzung des Regenwassers als Gartengießwasser und Brauchwasser
(Toilettenspülung und Waschmaschine) möglich. Bau, Veränderungen und
Stilllegungen von Regenwassernutzungsanlagen sind der infra Fürth und der
Stadtentwässerung anzuzeigen bzw. genehmigungspflichtig. Eine Verbindung
zwischen Trinkwasser- und Regenwassernetz ist zuverlässig zu vermeiden.
Weitergehende technische Anforderungen bei Anschluss des Überlaufs an das
Kanalnetz (bspw. Sicherung gegen Fremdwasser und Rückstau) sind zu beachten.
Volumen, das für Brauchwasser genutzt werden soll, steht nur sehr eingeschränkt
als Rückhaltevolumen zur Verfügung. Voll
gefüllte Speicher mit Überlauf an das Kanalnetz haben bei
Niederschlagsereignissen keinen positiven Einfluss auf dieses. Zisternen
können beim hydraulischen Nachweis der öffentlichen Kanalisation nicht mit
berücksichtigt werden.
Regenrückhalteeinrichtung:
Anlage bestehend aus einem Rückhalteraum/ -volumen für die gedrosselte
Ableitung von Niederschlagswasser in das Kanalnetz, zum Beispiel Stauraumkanal. Keine Nutzung des Niederschlagswassers möglich. Es sind keine
weitergehenden Anforderungen an die Ausführung zu beachten. Entlastung des
Kanalnetzes bei Niederschlagsereignissen auf Grund der gedrosselten/
verzögerten Einleitung.
Welche
Fördermöglichkeiten bestehen seitens der Stadt Fürth?
Ein geregelter Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht. Fördermöglichkeiten innerhalb der Stadt bestehen derzeit keine. Bei einer Förderung würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, zu vollen Lasten der Stadt, handeln.
Die
aktuelle Problematik bei Zisternen mit Überlauf in das öffentliche
Abwassersystem ist zu klären. Hier muss die tatsächlich eingeleitete Menge
erfasst werden.
Eine genaue Erfassung der tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassermenge in das Kanalnetz ist derzeit nach Satzung nicht vorgesehen. Zisternen mit Überlauf an die öffentliche Kanalisation werden bei der Ermittlung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Grundstücksfläche mittels eines in der Satzung vorgegebenen Faktors (§ 13 Abs. 4 BGKS-EWS[3]) berücksichtigt. Die genaue Erfassung wäre wiederum mit weitergehenden technischen Anforderungen (bspw. geeichte Zähler/Messeinrichtungen, ggf. weitere Pumpen) verbunden. Für das als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser entsteht die Schmutzwassergebühr.
Begründung:
Für
die Stadtentwässerung wird es zunehmend schwieriger bei starken Regenfällen die
Wassermengen abzuleiten. Große Wasserrückhalteeinrichtungen müssen gebaut
werden. Zusätzliche private Regenrückhalteeinrichtungen würden die Situation
entspannen. Die Nutzung des gespeicherten Regenwassers ist ökologisch äußerst
sinnvoll und sollte nach unserer Meinung dementsprechend unterstütz werden.
Aus wirtschaftlichen Gründen können Misch- und Regenwasserkanäle nicht so ausgelegt werden, dass bei jedem Regenereignis ein absoluter Schutz vor Überflutungen gewährleistet ist. Misch- und Regenwasserkanäle sind von StEF so zu konzipieren und zu bemessen, dass beispielweise ein Überstau (Austritt von Abwasser aus dem Kanalsystem auf die Geländeoberfläche – die Möglichkeit einer Überflutung besteht) in einem Wohngebiet 1-mal in 3 Jahren und in einem Industrie- und Gewerbegebiet 1-mal in 5 Jahren auftritt.
Zur Erreichung eines wirkungsvollen Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen auf kommunaler Ebene bedarf es daher der Kooperation zwischen StEF und der Kommunalverwaltung, vor allem der Stadt- und Raumordnungsplaner, Straßenplaner, Grünflächenplaner, aber auch die Zusammenarbeit mit Gebäudeplanern und Grundstückseigentümern. Somit liegt die Verantwortung für dieses Querschnittsthema vor allem bei den Bereichen Stadtplanung, Stadtentwicklung, Straßen- und Hochbau, Umwelt und Verkehrsplanung und weiteren Beteiligten. Der Umgang mit Starkregen ist nur als „kommunale Gemeinschaftsaufgabe“ zu lösen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
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x |
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Veranschlagung im
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Antrag CSU-Fraktion