Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der StEF zum Antrag zur Kenntnis.
Die Stadtentwässerung nimmt zum Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE
vom 02.09.2018 wie folgt Stellung:
Wie
viele Auffangbecken dieser Art sind in Fürth noch geplant?
Wo sind zukünftige Standorte geplant? Sind hier weitere sensible Standorte in
den Talauen derzeit noch angedacht?
Der Gesetzgeber bestimmt für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer bestimmte Mindestanforderungen. Zum einen kommt es auf die Menge und Schädlichkeit des Abwassers, zum anderen aber auch speziell auf die Gewässereigenschaften an.
Zur Erhaltung bzw. zur (Wieder)Herstellung von natürlichen Gewässereigenschaften wurden die Anforderungen an die Abwassereinleitung in den letzten Jahren stets erhöht.
Um diesen weitergehenden Anforderungen gerecht zu werden, werden derzeit für den Farrnbach sowie den Bucher Landgraben neue Berechnungen und Untersuchungen durchgeführt. Erst nach Abschluss dieser kann eine genaue Aussage über die Anzahl der erforderlichen Regenrückhaltebecken im Fürther Stadtgebiet getroffen werden. Die Wahl der einzelnen Standorte ist wiederum abhängig von den Ergebnissen der Untersuchungen und natürlich im erheblichen Maße vom möglichen Grunderwerb.
Wurde
im Auffangbecken in Unterfarrnbach die Auswirkung auf die Grund- und
Hochwassersituation im Talraum des Farrnbachs berücksichtigt?
Das Regenrückhaltebecken „Hasellohweg“ in Unterfarrnbach ist so geplant, dass es außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsbereichs des Farrnbachs liegt und sich somit kein Einfluss ergibt. Die Auswirkungen auf die Grundwassersituation sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend untersucht.
Wie
wird die veränderte Niederschlagssituation (Trockenheit) in der Zukunft
berücksichtigt und ist bereits eingeplant? Sind hier Anpassungen bei der
Planung angedacht? Warum wird für neue Baugebiete nicht das Auffangen und
Nutzens des Regenwassers vor Ort für die Toiletten und die Bewässerung von
Grünanlagen und Gärten innovativ geplant? Würde Fürth hier nicht als wachsende
Pilotstadt Akzente setzen können? Der Trockenheit in den Sommern könnte so in
den Stadteilen mit intelligentem Bewässerungssystem entgegengewirkt werden.
Ein nachhaltiger Umgang mit Niederschlagswasser in Siedlungen hilft Mensch und Umwelt. Rechtliche Instrumente, die den Umgang mit Niederschlagswasser vorgeben sind bereits vorhanden. Grundsätzlich gilt, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll. (§ 55 Abs. 2 WHG[1]) Ein rechtlicher Zwang zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser oder zur Gartenbewässerung besteht nicht. Jedem Bauherren/Grundstückseigentümern ist es selbst überlassen eine entsprechende Nutzung vorzunehmen. Förderungen bestehen keine. Bei der Herstellung und dem Betrieb von Regenwassernutzanlagen sind jedoch bei Anschluss des Überlaufs an das Kanalnetz weitergehende technische Anforderungen (bspw. Sicherung gegen Fremdwasser und Rückstau) zu beachten. Ebenso ist die Verbindung zwischen Trinkwasser- und Regenwassernetz zuverlässig zu vermeiden.
Zur Erreichung eines wirkungsvollen Schutzes bei Starkregenereignissen sowie eines intelligenten Wasserkonzeptes auf kommunaler Ebene bedarf es der Kooperation zwischen StEF und der Kommunalverwaltung, vor allem der Stadt- und Raumordnungsplaner, Straßenplaner, Grünflächenplaner, aber auch die Zusammenarbeit mit Gebäudeplanern und Grundstückseigentümern. Somit liegt die Verantwortung für dieses Querschnittsthema vor allem bei den Bereichen Stadtplanung, Stadtentwicklung, Straßen- und Hochbau, Umwelt und Verkehrsplanung und weiteren Beteiligten. Das Ganze ist nur als „kommunale Gemeinschaftsaufgabe“ zu lösen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 02.09.2018