Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Hortplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 22 Kindergartenplätzen und den Umbau des bereits bestehenden Hortes mit 44 Plätzen genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Der Internationale Bund (IB) plant die Errichtung eines Kinderhauses durch einen Anbau an das denkmalgeschützte Gebäude in der Mathildenstraße 40. Im Zuge dieser Maßnahme soll neben der Neuschaffung von 22 Kindergartenplätzen auch der bereits bestehende Hort mit 44 Plätzen umgebaut werden.
Bauherr des Vorhabens ist die Eigentümergemeinschaft Stranzinger/Kampe in Herzogen- aurach.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Das Vorhaben ist demnach auch bedarfsgerecht.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG
grundsätzlich förderfähig.
Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten
4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme auch um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf
Grundlage der „Richtlinie der Stadt
Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen
wurde.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage
der vorgelegten Kostenschätzung sowie der derzeit gültigen Kostenrichtwerte und
Fördersätze.
Kosten und Finanzierung
der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus den
vorliegenden Kostenschätzungen (Stand 8.10.2018) und belaufen sich auf
insgesamt 2.145.150,00 €.
Kostenschätzung Umbau Bestand
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 =
Grundstück |
0,00 € |
2 =
Herrichten und Erschließung |
0,00 € |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
634.400,00 € |
4 =
Bauwerk–Technische Anlagen |
191.200,00 € |
5 =
Außenanlagen |
0,00 € |
6 =
Ausstattung |
0,00 € |
7 =
Baunebenkosten |
154.500,00 € |
Gesamt |
980.100,00 € |
Kostenschätzung Neubau
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 =
Grundstück |
0,00 € |
2 =
Herrichten und Erschließung |
0,00 € |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
709.500,00 € |
4 = Bauwerk–Technische
Anlagen |
156.450,00 € |
5 =
Außenanlagen |
68.500,00 € |
6 =
Ausstattung |
47.600,00 € |
7 =
Baunebenkosten |
183.000,00 € |
Gesamt |
1.165.050,00 € |
|
|
Gesamt Umbau Bestand + Neubau |
2.145.150,00 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt
entsprechend der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern
(FAZR). Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen
Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Sind die dem Grunde nach
zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese
zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).
Für eine gemischte Kindertagesstätte
mit 44 Hortplätzen und 22 Kindergartenplätzen gilt
nach dem neuen Summenraumprogramm (gilt rückwirkend ab 01.10.2018,
veröffentlicht im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (FMBl) am 31.10.2018) eine Fläche von 448m² als
förderfähig. Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.455 € ergibt sich
somit ein Kostenhöchstwert von
1.955.840,00 €.
Die Berechnung der förderfähigen Kosten erfolgt bei dieser Maßnahme aufgeteilt nach Bestand und Erweiterungsbau:
Förderfähige Kosten
im Bestand
(Berechnung nach tatsächlichen Kosten):
Kostengruppe 3,4,5 =
825.600,00 €
Baunebenkosten = 148.608,00 € (förderfähig
max. 18% der KGR 3,4,5)
Förderfähig
(Bestand) 974.208,00 €
Förderfähige Kosten des Erweiterungsbaus (nach Kostenpauschale)
Flächenberechnung: 448 qm./. 206,99 qm (förderfähige Fläche im Bestand) = noch förderfähige Fläche für den Erweiterungsbau 241,01 qm. Da jedoch lediglich 236,33 qm an förderfähiger Fläche verbaut werden, sind auch nur diese als förderfähige Flächen anzuerkennen. Für den Erweiterungsbau ergeben sich somit förderfähige Kosten in Höhe von 1.052.850,00 €
(236,33 qm x 4.455 €).
Förderfähige Kosten
Bestand: 974.208,00 €
Erweiterung 1.052.850,00 €
Gesamt: 2.027.058,00
€
Da die Vergleichsberechnung für einen Neubau jedoch niedriger ist als die
berechneten förderfähigen Kosten, können maximal
förderfähige Kosten von 1.955.840,00 € anerkannt werden.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen
Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des
Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt
werden.
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der
neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung
von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% und alle anderen Fälle mit 90% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Der
Prozentanteil für „neue“ Plätze bzw. „alte“ Plätze wird wie folgt ermittelt:
KIGA Anteil: 22 Plätze: 66 Plätze = 33,3 % KIGA
Hort Anteil:
44 Plätze: 66 Plätze = 66,7 %
Hort
Somit für
KIGA: 1.955.840,00 € x 33,3% =
651.295,00 € x 100% =
651.300,00 €
Für Hort:
1.955.840,00 € x 66,7% = 1.304.545,00 € x 90% = 1.174.100,00 €
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 1.825.400,00 €.
Ermittlung der
staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der
vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.825.400 €
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger
Fördersatz 75%) kann der Anteil am Baukostenzuschuss für die „neuen Plätze“
auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich
bei der Maßnahme u.a. um die Schaffung von 22
zusätzlichen Plätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag
auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu
35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen
Baukostenzuschuss.
Da staatliche Gesamtzuwendungen auf max. 90% der
zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt sind, ergibt sich für die förderfähigen
Kosten der „neuen“ Plätze ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur
noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich
folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung |
2.145.150,00 € |
|
|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
1.825.400,00 € |
|
|
Baukostenzuschuss
Stadt |
1.825.400,00 € |
(gerundet) |
1.825.400,00 € |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%), |
75% aus 1.825.400,00 € |
1.369.000,00 € |
|
+
Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% aus
651.300,00 € |
97.700,00 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
1.466.700,00 € |
./. 1.466.700,00 € |
|
|
|
|
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
358.700,00 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses
erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.466.700 €. Der städtische
Anteil beträgt 358.700 €.
Es
ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche
Förderung:
1.466.700,00 €
Städtischer
Zuschuss: 358.700,00 €
Anteil
Träger:
319.750,00 €
Gesamtkosten 2.145.150,00 €
Finanzierung im
Haushalt
Für die Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen und
der Schaffung von „neuen“ KITA-Plätzen stehen mit dem Haushaltsansatz 2019 rd.
5,0 Mio. € zur Verfügung.
Ab dem HJ 2020 sind derzeit jährlich weitere 3,0 Mio. € eingeplant. Für die Maßnahme ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns geplant. Somit ist darauf hinzuweisen, dass mit einer längeren Vorfinanzierung der FAG-Fördermittel (1.369.000 €) zu rechnen ist, da mit einer ersten Bewilligungsrate von staatlichen Fördermittel frühestens für den Haushalt 2020 gerechnet werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Kostenschätzung, Baubeschreibung, Pläne,
Amtsblatt FMBl