Betreff
Gewährung einer Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst
Vorlage
PA/627/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Feuerwehrbeamten der Berufsfeuerwehr Fürth erhalten eine Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit nach Art. 99b des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG). Die Prämie soll 2019 je 6 €, 2020 je 12 € und ab 2021 je 18 € pro geleisteter 24-Std-Schicht betragen.


Die seit 1. September 2007 geltenden Regelungen des § 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitszeitverordnung (AzV) tragen europarechtlichen Bestimmungen Rechnung, wonach die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Mehrarbeit und Bereitschaftsdienste im Jahresdurchschnitt auf grundsätzlich 48 Stunden zu begrenzen ist. Auf freiwilliger Basis kann unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterhin ein Arbeitsmodell mit max. 56 Stunden vereinbart werden (Opt-Out Regelung des § 4 Abs. 2 AzV). Die Berufsfeuerwehr Fürth hat von diesem Modell Gebrauch gemacht und mit den Beamten der Feuerwehr Opt-Out Vereinbarungen abgeschlossen. Durch diese Opt-Out Vereinbarungen beträgt die Jahresdurchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Fürth derzeit 52,11 Stunden. In Bayern wurde mit Art. 99b BayBesG durch Zahlung von Prämien eine weitere Möglichkeit geschaffen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrbeamten zu honorieren.

Die vorgeschlagene Prämie soll als Anerkennung für das große Engagement der Einsatzkräfte geleistet werden und dient auch der Stabilisierung des Betriebsklimas und Betriebsfriedens. Im Gegenzug dazu versichern die Personalräte der Berufsfeuerwehr Fürth, dass keine Ansprüche aus zu viel geleisteter Arbeit über die grundsätzlich vorgeschriebenen 48 Stunden (Opt-Out) aus der Vergangenheit gestellt und bereits geltend gemachte Ansprüche aus der Vergangenheit nicht mehr weiter aufrechterhalten werden. Die Wahrscheinlichkeit rückwirkend Ansprüche erwirken zu können, tendiert ohnehin gegen Null. Diese Vereinbarung dient jedoch zur Entlastung der „Bürokratie“ im PA. Sollten sich jedoch gesetzliche Grundlagen oder die Rechtsprechung ändern, bleiben neue Anträge unbenommen.

Die Prämienzahlungen belasten den städt. Haushalt voraussichtlich 2019 in Höhe von ca.     47.000 €, 2020 ca. 94.000 € und ab 2021 knapp 140.000 € pro Jahr.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: