Betreff
Neuschaffung von 100 Kindergartenplätzen durch die Baugenossenschaft Eigenes Heim in der Riemenschneiderstraße - Erhöhung des städtischen Baukostenzuschusses durch Anpassung an das neue Summenraumprogramm
Vorlage
JgA/383/2018
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 100 Kindergartenplätzen (= 4 Gruppen) in der Riemenschneiderstraße genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Das Kita-Vorhaben an der Riemenschneiderstraße war bereits Gegenstand der Beratung  im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 09.05.2018 sowie als Beschluss im Stadtrat am 16.05.2018.

 

Der Bauträger hat am 08.11.2018 in Anpassung an das neue Summenraumprogramm eine veränderte Planung in der Raumaufteilung vorgelegt. Im Zuge dessen wurde nun auch ein Speiseraum im Obergeschoss eingeplant. Dies hat eine Änderung des städtischen Baukostenzuschusses zur Folge.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit bezüglich der Einreichung des Bauantrags wird die Angelegenheit erst dem Stadtrat zur Beschlussfassung und anschließend dem Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten

4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt. 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.

 

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 08.11.2018) und belaufen sich auf insgesamt 2.822.836,88 €.   

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

1.428,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

1.606.656,15 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

504.297,59 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

166.600,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

80.682,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

463.173,14 € 

 

Gesamt

 

 

 

 

2.822.836,88 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 €, sowie die, laut neuem Summenraumprogramm, maximal förderfähige Fläche für einen 4-gruppigen Kindergarten mit 100 Plätzen von 504 m2 zugrunde.

Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 2.245.320,00 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 2.245.320,00 €.

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 2.245.320,00 €

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 100 zusätzlichen Plätzen handelt.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

2.822.837,00 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

2.245.320,00 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

2.245.320,00 €

 

 

(gerundet)

 

2.245.320,00 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 2.245.320,00 

 

 1.684.000,00 €

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 2.245.320,00 €

 

    336.800,00 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

2.020.800,00 €

 

./. 2.020.800,00 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

       224.520,00 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 2.020.800 €. Der städtische Anteil beträgt 224.520,00 €.

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:            2.020.800,00 €

Städtischer Zuschuss:              224.520,00 €

Anteil Träger:                            577.517,00 € 

 

Gesamtkosten                      2.822.837,00 €

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für die Schaffung von „neuen“ KITA-Plätzen stehen mit dem Haushaltsansatz 2019 rd. 5,0 Mio. € zur Verfügung. Ab dem HJ 2020 sind derzeit jährlich weitere 3,0 Mio. € eingeplant. Für die Maßnahme ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns geplant. Somit ist darauf hinzuweisen, dass mit einer längeren Vorfinanzierung der FAG-Fördermittel (1.684.000,00 €) zu rechnen ist, da mit einer ersten Bewilligungsrate von staatlichen Fördermittel frühestens für den Haushalt 2020 gerechnet werden kann.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne und Kostenschätzung

FMBl. vom 31.10.2018