Der Stadtrat beschließt, entgegen des Stadtratsbeschlusses vom 26.04.2017 und der Empfehlung der Verwaltung, keine der auf der Vorschlagsliste genannten Straßen vor der Verjährungsfrist (31.03.2021) erstmalig endgültig herzustellen, so dass diese mittels Erschließungsbeiträgen hätten abgerechnet werden können.


Am 01.04.2016 trat die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 08.03.2016 in Kraft. Mit dieser Änderung wurde eine 25-jährige Höchstfrist eingeführt (Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG), die zum 01.04.2021 in Kraft tritt. Diese besagt, dass Straßen, mit deren technischen Herstellung bereits vor dem 31.03.1996 begonnen wurde - unabhängig von ihrem tatsächlichen Ausbauzustand - ab dem 01.04.2021 als endgültig hergestellt gelten.

 

Für diese Straßen kann – auch nach künftiger Fertigstellung – kein Erschließungsbeitrag mehr verlangt werden. Sämtliche Ausgaben – bereits getätigte und künftige – müssen vollständig von der Stadt getragen werden. Nachdem im Juni 2018 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, besteht auch keine Möglichkeit mehr, die Straßen bei einem künftigen Ausbau mittels Straßenausbaubeiträgen abzurechnen.

 

Der Stadt entstehen aufgrund dieser Änderungen künftig Einnahmeverluste, die aus Sicht der Verwaltung nicht oder nur sehr schwer anderweitig ausgeglichen werden können. Gleichzeitig steigen die Straßenbaukosten seit Jahren kontinuierlich an, das heißt die Ausgaben werden bei künftigen Straßenbaumaßnahmen noch höher.

Des Weiteren liegt für die an diesen Straßen anliegenden Grundstücke teils schon seit Jahrzehnten ein Baurecht vor, obwohl diese Straßen noch nie endgültig hergestellt wurden.

 

Von der Regelung sind im gesamten Stadtgebiet über 100 Straßen betroffen. Bereits im März/April 2017 wurden aus diesen über 100 Straßen anhand verschiedener Kriterien (Ausbauzustand, bereits getätigte Investitionen, vorhandene Vorplanung, etc.) 14 Straßen ausgewählt, deren zeitnahe Umsetzung vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.04.2017 beschlossen wurde.

 

Aufgrund zeitlicher und personeller Probleme wurden aus diesen 14 Straßen noch einmal sieben ausgewählt, über deren Umsetzung der Bau- und Werkausschuss in seiner Sitzung vom 10.10.2018 entscheiden sollte. Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses lehnten den Beschlussvorschlag zum Ausbau einstimmig ab, baten jedoch um eine Grobplanung der Vacher Straße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Mühltalstraße für den Bauausschuss am 07.11.2018. Aufgrund der schwierigen topographischen Gegebenheiten ist es in der Kürze der noch vorhandenen Zeit jedoch nicht möglich, die Vacher Straße im oben genannten Bereich bis zum 31.03.2021 zu planen und auszubauen (einschließlich Vorlage der Schlussrechnung). Sie wurde deshalb abgelehnt.

 

Sollte tatsächlich keine der betroffenen Straßen gebaut werden, verliert die Stadt Fürth eine bedeutende und vom Gesetzgeber explizit vorgesehene Möglichkeit, Einnahmen zu generieren, die für den weiteren Ausbau von Straßen eingesetzt werden können. Die Stadt ist nach Art. 62 Abs. 2 GO und § 25 KommHV-Kameralistik gehalten, die ihr zustehenden Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Mit der nunmehr beabsichtigten Vorgehensweise kommt die Stadt diesem Gebot nicht nach.

 

Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung der Erschließungs- und Ausbaubeiträge hat auch das Rechnungsprüfungsamt bereits Ende 2016 bzw. Anfang 2017 festgestellt, dass versucht werden sollte, so viele der betroffenen Straßen wie möglich innerhalb der Frist fertigzustellen, so dass diese noch mittels Erschließungsbeiträgen abgerechnet werden können.

 

Allerding hat der Bayerischen Städtetags mit Schreiben vom 13.11.2018 klargestellt, dass die endgültige Herstellung der betroffenen Straßen nicht verpflichtend ist.

Gemeinden sind nicht verpflichtet, bei Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind, zwingend technische Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragsrecht zu ermöglichen.

Die Gemeinden hat gem. dem Schreiben insoweit mehrere Handlungsmöglichkeiten, je nachdem ob eine technische Fertigstellung bis 1. April 2021 zeitlich möglich bzw. unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stadtratsbeschluss vom 26.04.2017, Vorschlagsliste 7 Straßen (aus BWA Oktober 2018), Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 06.03.2017, Rundschreiben des Bayerischen Städtetags vom 13.11.2018