Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die beige-fügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und stimmt der erhöhten Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) auf nunmehr 18.764.362 € zu. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis davon, dass eine geringere Kreditaufnahme als im Haushaltsplan vorgesehen erfolgen soll, so dass statt der geplanten 11 Mio. € Schuldenabbau ein Schuldenabbau von 15 Mio. € vorgenommen werden kann.


Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2018 wurde vom Stadtrat am 05.12.2017 beschlossen. Mit Schreiben vom 23.03.2018 wurde die Haushaltssatzung 2018 von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Zwischenzeitlich sind verschiedene Änderungen im städtischen Vermögenshaushalt als auch im Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) eingetreten, die den Erlass eines Nachtrags-haushaltsplanes erforderlich machen.

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2018 beinhaltet im Vermögenshaushalt eine Ausgaben-/Einnahmenmehrung in Höhe von 7.720.590 € auf nunmehr 88.499.050 €.

Aufgrund des zu erwartenden Jahresabschlusses 2018 wird davon ausgegangen, dass eine geringere Kreditaufnahme als im Haushaltsplan vorgesehen erfolgen soll, so dass statt der geplanten 11 Mio. € Schuldenabbau ein Schuldenabbau von 15 Mio. € vorgenommen werden kann.

 

Beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) erhöhen sich die Aufwendungen im Erfolgsplan um 2.253.800 € auf nunmehr 29.138.672 €. Im Vermögensplan erhöhen sich die Einnahmen und die Ausgaben um 38.000 € auf nunmehr 51.103.483 €. Damit ergibt sich eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 2.291.800 € auf nunmehr 18.764.362 €.

Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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