Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die beige-fügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und stimmt der erhöhten Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) auf nunmehr 18.764.362 € zu. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis davon, dass eine geringere Kreditaufnahme als im Haushaltsplan vorgesehen erfolgen soll, so dass statt der geplanten 11 Mio. € Schuldenabbau ein Schuldenabbau von 15 Mio. € vorgenommen werden kann.
Die
Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2018 wurde vom Stadtrat am 05.12.2017
beschlossen. Mit Schreiben vom 23.03.2018 wurde die Haushaltssatzung 2018 von
der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Zwischenzeitlich sind verschiedene
Änderungen im städtischen Vermögenshaushalt als auch im Wirtschaftsplan der
Stadtentwässerung Fürth (StEF) eingetreten, die den Erlass eines
Nachtrags-haushaltsplanes erforderlich machen.
Der
vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2018 beinhaltet im
Vermögenshaushalt eine Ausgaben-/Einnahmenmehrung in Höhe von 7.720.590 € auf
nunmehr 88.499.050 €.
Aufgrund des
zu erwartenden Jahresabschlusses 2018 wird davon ausgegangen, dass eine
geringere Kreditaufnahme als im Haushaltsplan vorgesehen erfolgen soll, so dass
statt der geplanten 11 Mio. € Schuldenabbau ein Schuldenabbau von 15 Mio. €
vorgenommen werden kann.
Beim
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) erhöhen sich die Aufwendungen im
Erfolgsplan um 2.253.800 € auf nunmehr 29.138.672 €. Im Vermögensplan erhöhen
sich die Einnahmen und die Ausgaben um 38.000 € auf nunmehr 51.103.483 €. Damit
ergibt sich eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 2.291.800 € auf nunmehr
18.764.362 €.
Weitere
Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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