Möglichkeit beidseitiger Senkrechtparker
Kenntnisnahme
Mit 20:15 Stimmen angenommener Antrag der Bürgerversammlung Süd vom 15.11.2018:
„Die Steubenstraße ist gesamt dahingehend zu entwickeln, beiderseits der Straße Parkbuchten im 90°-Winkel zur Straße anzulegen“
Prüfung des
Stadtplanungsamtes mit folgendem Ergebnis:
Die Anlage von beidseitigen
Senkrechtparkern ist nicht möglich.
Die Steubenstraße misst im Querschnitt zwischen den Grundstücksgrenzen nördlich der Flößaustraße ca. 15 Meter, südlich der Flößaustraße ca. 20 Meter.
Die Steubenstraße wird südlich der Flößaustraße von den Buslinien 173, 174 und 179 befahren. Zwei sich begegnende Busse benötigen nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006, Bild 16) bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen einen Verkehrsraum von mindestens 6 Metern zzgl. je 0,50 Meter seitlichen Sicherheitsraum.
Es liegt überwiegend geschlossene Bebauung in mittlerer Dichte, 3-5 Geschosse, vor. Nach der Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002) sollen dort die Gehwege mindestens drei Meter breit sein, mit Zuschlägen an der Bushaltestelle, bei Bestuhlung und Überhangstreifen bei Senkrechtparken. Der Überhangstreifen beträgt nach EFA 0,75 Meter, Parkstände für Senkrechtparken haben eine Länge von 4,3 Metern.
Demnach wären folgende Abmessungen möglich:
Element |
Regelmaß [m] |
Mindestmaß [m] |
Sicherheitsraum
zu Gebäuden |
0,25 |
0,25 |
Nutzbare
Gehbahn |
2,50 |
1,80 |
Sicherheitsraum
zu Senkrechtparkständen |
0,25 |
0,25 |
Überhangstreifen |
0,75 |
0,75 |
Senkrechtparkstand |
4,30 |
4,30 |
Sicherheitsabstand |
0,50 |
0,25 |
Verkehrsraum
(Begegnungsfall Bus/Bus) |
6,50 |
6,00 |
Sicherheitsabstand |
0,50 |
0,25 |
Senkrechtparkstand |
4,30 |
4,30 |
Überhangstreifen |
0,75 |
0,75 |
Sicherheitsraum
zu Senkrechtparkständen |
0,25 |
0,25 |
Nutzbare
Gehbahn |
2,50 |
1,80 |
Sicherheitsraum
zu Gebäuden |
0,25 |
0,25 |
Summe |
23,60 |
21,20 |
Der nötige Querschnitt der Steubenstraße mit beidseitigem Senkrechtparken würde selbst unter der unbedingt zu vermeidenden Ausnutzung aller Mindestmaße wenigstens 21,20 Meter betragen. Dies ist an keiner Stelle der Steubenstraße zu realisieren.
Zusätzliche Parkstände durch weitere Senkrechtparker sind daher nicht möglich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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