Betreff
Überprüfung Eingabe Bürgerversammlung - Steubenstraße
Möglichkeit beidseitiger Senkrechtparker
Vorlage
SpA/662/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Mit 20:15 Stimmen angenommener Antrag der Bürgerversammlung Süd vom 15.11.2018:

„Die Steubenstraße ist gesamt dahingehend zu entwickeln, beiderseits der Straße Parkbuchten im 90°-Winkel zur Straße anzulegen“

 

Prüfung des Stadtplanungsamtes mit folgendem Ergebnis:

Die Anlage von beidseitigen Senkrechtparkern ist nicht möglich.

Die Steubenstraße misst im Querschnitt zwischen den Grundstücksgrenzen nördlich der Flößaustraße ca. 15 Meter, südlich der Flößaustraße ca. 20 Meter.

Die Steubenstraße wird südlich der Flößaustraße von den Buslinien 173, 174 und 179 befahren. Zwei sich begegnende Busse benötigen nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006, Bild 16) bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen einen Verkehrsraum von mindestens 6 Metern zzgl. je 0,50 Meter seitlichen Sicherheitsraum.

Es liegt überwiegend geschlossene Bebauung in mittlerer Dichte, 3-5 Geschosse, vor. Nach der Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002) sollen dort die Gehwege mindestens drei Meter breit sein, mit Zuschlägen an der Bushaltestelle, bei Bestuhlung und Überhangstreifen bei Senkrechtparken. Der Überhangstreifen beträgt nach EFA 0,75 Meter, Parkstände für Senkrechtparken haben eine Länge von 4,3 Metern.

 

Demnach wären folgende Abmessungen möglich:

Element

Regelmaß [m]

Mindestmaß [m]

Sicherheitsraum zu Gebäuden

0,25

0,25

Nutzbare Gehbahn

2,50

1,80

Sicherheitsraum zu Senkrechtparkständen

0,25

0,25

Überhangstreifen

0,75

0,75

Senkrechtparkstand

4,30

4,30

Sicherheitsabstand

0,50

0,25

Verkehrsraum (Begegnungsfall Bus/Bus)

6,50

6,00

Sicherheitsabstand

0,50

0,25

Senkrechtparkstand

4,30

4,30

Überhangstreifen

0,75

0,75

Sicherheitsraum zu Senkrechtparkständen

0,25

0,25

Nutzbare Gehbahn

2,50

1,80

Sicherheitsraum zu Gebäuden

0,25

0,25

Summe

23,60

 

21,20

 

 

Der nötige Querschnitt der Steubenstraße mit beidseitigem Senkrechtparken würde selbst unter der unbedingt zu vermeidenden Ausnutzung aller Mindestmaße wenigstens 21,20 Meter betragen. Dies ist an keiner Stelle der Steubenstraße zu realisieren.

 

Zusätzliche Parkstände durch weitere Senkrechtparker sind daher nicht möglich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-