Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion von 21.01.2019 - Radfahren in Einbahnstraßen
Vorlage
SVA/170/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 


Die Freigabe des Radverkehrs entgegen der angeordneten Einbahnrichtung ist straßenverkehrsrechtlich zulässig, soweit

-          die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt

-          eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen

-          die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist

Die Straßenverkehrsbehörde wird die Freigabe für den Radverkehr generell positiv beurteilen, wenn dies zu verantworten ist. Gerade in Bezug auf die Moststraße ist z.B. festzustellen, dass über die Hallstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße eine Verbindung zur Friedrichstraße besteht, die an der Friedrichstraße durch eine Lichtzeichenanlage gesichert ist, während die Moststraße die Friedrichstraße ohne Sicherung kreuzt. Die Benditstraße ist nicht auf 30 km/h beschränkt.

Die Verwaltung schlägt vor, der Straßenverkehrsbehörde konkrete Wünsche zu benennen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: