Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis. Der Rad- und Fußweg zwischen Fischerberg und Solarberg soll aufgrund der hohen Kosten nicht beleuchtet werden.
Zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Mangelnde Beleuchtung Rad- und Fußweg zwischen Fischerberg und Solarberg – hat das Baureferat die zuständige infra gebeten, eine grobe Kostenschätzung für die Beleuchtung des Radweges zu erstellen.
Nach Auskunft der Abteilung Netzbau, Strom/Straßenbeleuchtung der infra hat die Grobkalkulation einen Gesamtpreis von ca. 310.000 € ergeben. Die Maßnahme würde folgende Eckdaten umfassen:
900 Meter Leitungsverlegung
23 Lichtpunkte
2 Kabelverteilerschränke
1 Spülbohrung Regnitz
Das SpA teilt zu diesem Thema ergänzend folgendes mit:
Eine angemessene Beleuchtung öffentlicher Verkehrsräume ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie auch der Verkehrssicherheit generell sinnvoll, aber nur für angebaute Stadtstraßen erforderlich (vgl. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 2006, FGSV, Kap. 7.1).
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen empfiehl die ortsfeste Beleuchtung von Radverkehrshauptverbindungen insbesondere bei Straßenunabhängiger Führung oder wenn diese mehr als 2 Meter abgesetzt geführt werden (vgl. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010, FGSV, Kap. 11.2.3). Die Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA 20202, FGSV, Kap. 4.1.1) empfehlen innerorts generell eine ausreichende Beleuchtung.
Die Beleuchtung von Radwegen für den Fuß- und Radverkehr steigert zumindest die subjektive Sicherheit und die Attraktivität der Nutzung.
Dabei ist zu beachten, dass Beleuchtung immer mit Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufwand verbunden ist. Themen wie Lichtverschmutzung gewinnen gerade in umweltsensiblen Bereichen wie den Talauen zunehmend Bedeutung. Dieser kann jedoch durch Wahl geeigneter lichtfarben und bedarfsweiser Schaltung zumindest teilweise begegnet werden.
Es würde sich daher anbieten, zunächst ein Konzept für die Beleuchtung von Hauptverbindungen des Rad- und Fußverkehrs als einen Baustein im Zuge des Verkehrsentwicklungsplans zu erarbeiten, die zu erwartenden Wirkungen abzuschätzen und dann ein solches Konzept schrittweise umzusetzen. Hierbei sind zuvor die Netzbedeutung und die jeweiligen Ausstattungsstandards festzulegen.
Für den konkreten Antrag empfiehlt das Baureferat, zunächst von der Beleuchtung des Radweges abzusehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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