Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.03.2019 - Golfpark Fürth: Nachhaltige und naturverträgliche Bebauung im Bereich Flugplatzstraße - Hans-Mangold-Straße
Vorlage
SpA/679/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Keine Beschlussfassung, nur Kenntnisnahme


Das Baureferat nimmt zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Golfpark Fürth wie folgt Stellung:

 

Grundlage bzw. Bestandteil des Städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Fürth und der Bundesrepublik Deutschland ist der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 460a, der B-Plan ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Auf ihm basieren alle Berechnungen für die vertraglichen Vereinbarungen.
Bezüglich der Grünstrukturen und der zu erhaltenden Bäume sind entsprechende Einträge in der Planung vorhanden. Zum damaligen Zeitpunkt (Planungsbeginn 2007) wurde im Wesentlichen darauf geachtet zusammenhängende gewerbliche Bauflächen zu generieren. Die zu erhaltenden Grünstrukturen befinden sich überwiegend an den Rändern der Bauflächen.
Diese Planung war auch Grundlage für die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Hierbei wurde auch der Abgang von Bäumen berücksichtigt die unter die Bauschutzverordnung fallen.

Unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurde mit dem Bund eine Zahlung für den ökologischen Ausgleich vereinbart. Diese Zahlungen erfolgen durch den Bund jeweils anteilig beim Verkauf einzelner Baugrundstücke. Somit ist aus der Sicht des Baureferates der ökologische Ausgleich berücksichtigt.

 

Derzeit liegen keine Bauanträge an der Flugplatzstr. und der Hans-Mangold-Str. vor. Lediglich auf dem Grundstück Fl. Nr. 935/5 an der Gustav-Weißkopf-Str., neben dem Heizwerk, ist die Errichtung einer Gewerbehalle mit Büro und einer Betriebswohnung beantragt. Bäume oder Grünstrukturen sind hiervon nicht betroffen.

 

Zudem hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu möglichen Baumfällungen im Golfpark per E-mail vom 07.03.2019 u.a. mitgeteilt:

 

  • Baumfällmaßnahmen auf den noch bundesanstaltseigenen Flächen im Golfpark sind – sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich – nicht vorgesehen.
  • Nach Abschluss der derzeit laufenden Entwicklungsmaßnahmen ist beabsichtigt, diese noch bundesanstaltseigenen Flächen zu veräußern.
  • Die künftige Bebauung der einzelnen Baufelder obliegt dann – in Abstimmung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Stadt Fürth – dem künftigen Eigentümer.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: