Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2019, zum Antrag von Herrn StR Schönweiß/Die Linke vom 15.03.2019 und zum Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen vom 18.04.2019 - Geschwindigkeitsreduzierung vor der GS/MS Schwabacher Straße und Kiderlinschule
Vorlage
SVA/175/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Die Stadtratsgruppe „Die Linke“ beantragte am 17.02.2018 die Prüfung einer Geschwindigkeits-beschränkung vor der Grund- und Mittelschule an der Schwabacher Straße. Unter Tagesordnungspunkt 4.1 wurde im Verkehrsausschuss am 16.04.2018 die Vorlage der Verwaltung einvernehmlich zur Kenntnis genommen. Die seinerzeit zugesagte Prüfung konnte aus internen Gründen leider nicht zeitnah durchgeführt werden, ist aber inzwischen abgeschlossen. In der Sitzung vom 16.04.2018 beantragte Herr StR Riedel, B90/Die Grünen, auch für die Schule an der Kiderlinstraße in der Schwabacher Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen. Auch dieser Vorschlag wurde inzwischen mit positivem Ergebnis geprüft, damit wird auch dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2019 Rechnung getragen. Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wird die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor den beiden Schulen ebenfalls unterstützt. Auch die Schülerinnen und Schüler plädieren für eine Geschwindigkeitsbeschränkung vor den Schulgebäuden und haben diesen Wunsch erst vor Kurzem gegenüber dem Schulreferat öffentlichkeitswirksam vertreten.

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sowohl in Höhe der GS/MS Schwabacher Straße als auch der GS/MS Kiderlinstraße für die Zeit Mo-Fr 7-17 Uhr werden zeitnah angeordnet.

 

Mit dem erneuten Antrag von Herrn StR Schönweiß, Die Linke, vom 15.03.2019 wird u.a. um die Prüfung einer baulichen Änderung in der Schwabacher Straße gebeten. Die bauliche Umgestaltung einer Straße ist mit Maßnahmen des Straßenverkehrsrechts nicht möglich und in der Schwabacher Straße nicht zielführend. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wird ja gerade wegen der baulich nicht optimalen Rahmenbedingungen veranlasst. Mit der Straßenraumgestaltung in der Schwabacher Straße befasst sich aktuell das Stadtplanungsamt. Die Stellungnahme der Verkehrsplanungsabteilung liegt als Anlage bei. Eine streckenhafte Geschwindigkeitsbeschränkung in der Schwabacher Straße auf 30 km/h, zwischen der Theresienstraße und der Jahnstraße, konnte mit Polizei und Straßenbaubehörde noch nicht abgestimmt werden. Dies wird im laufenden Verfahren noch durchgeführt.

 

Nicht nachvollziehbar ist der Antrag von Herrn StR Schönweiß vom 15.03.2019 hinsichtlich des „Kinderverbotsschildes“. Gemeint ist offenbar das Gefahrzeichen Kinder (VZ 136 StVO), welches vor dem Schulgebäude angebracht ist. Das Gefahrenzeichen vermittelt weder ein Ge- noch ein Verbot, sondern dient dem Hinweis an die (motorisierten) Verkehrsteilnehmer, dass es hier zu Fahrbahnquerungen und evtl. nicht ganz verkehrsgerechtem Verhalten von Kindern kommen kann.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: