Der Antrag wird hinsichtlich Ziffer 1 des Antrags abgelehnt. Im Übrigen wird Kenntnis genommen.
Das Steuergerät der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung
Würzburger/Friedrich-Ebert-/Pfeiferstraße ist relativ alt und kann keine
zusätzlichen Signalgruppen mehr aufnehmen. Deshalb ist mit dem Bestandsgerät
eine getrennt geregelte Rechtsabbiegebeziehung von der Friedrich-Ebert- zur
Würzburger Straße nicht möglich. Während der Bauarbeiten im Jahr 2017 konnte
diese Lösung nur unter Verzicht der Linksabbiegerspur von der Würzburger Straße
zur Pfeiferstraße realisiert werden.
Die Erneuerung der Lichtzeichenanlage ist geplant und beinhaltet dann
auch die angeregte getrennte Rechtsabbiegebeziehung.
Mit der Freigabe der Friedrich-Ebert-Straße erhält auch der
Fußgängerüberweg über die stadtauswärtige Richtungsfahrbahn der Würzburger
Straße Grün. Die Rechtsabbieger aus der Friedrich-Ebert-Straße sind zu den
querenden Fußgängern feindlich. Diese Regelung ist beim einstreifigen Abbiegen
zulässig, nicht jedoch bei einer zweistreifigen Abbiegebeziehung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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