Der Bauausschuss stimmt der Ablöse der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt beim denkmalgeschützten Gebäude den Ausbau des Dachgeschosses mit 2 Wohnungen.
Durch die Herstellung des Wohnraumes entsteht ein Stellplatzmehrbedarf von
2 Kfz.-Stellplätzen, die weder auf dem Grundstück, noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden können.
Das Straßenverkehrsamt lehnt die Ablösung der Stellplätze aufgrund des Parkdrucks ab.
Zur Schaffung von Wohnraum wird die Ablösung der Stellplätze seitens des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht jedoch befürwortet, da durch den Dachausbau Wohnraumschaffung ohne weitere Bodenversiegelung erfolgt. Zudem ist die Billinganlage sehr an den ÖPNV angebunden.
Der Antragsteller bittet daher, die 2 Stellplätze ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan