Der Kulturausschuss stimmt zu, dass die Mittel in Höhe Euro 10.000,- p. a., die derzeit für Miet-kosten externer Jugendkulturveranstalter bei Elan zur Verfügung stehen, ab sofort in einen Zu-schusstopf zur Förderungen von jugend- und soziokulturellen Veranstaltungen umgewandelt und in das Budget der Abteilung Jugendarbeit übertragen werden. JgA-JA wird beauftragt, für die in Zukunft zu verwaltenden Fördermittel für Jugend- und Soziokultur Richtlinien zu erarbeiten und ein Förderverfahren zu entwickeln. Die Restmittel für 2019 sollen von Elan an eine neu zu schaf-fende Haushaltsstelle im Budget 51150 überwiesen werden.
Zur Förderung von mehr Jugendkulturveranstaltungen wurde 2019 erstmalig der Betrag von Euro 10.000,- bei Elan für Mietkosten der Elan-Halle für jugend- und soziokulturelle Konzertver-anstaltungen zur Verfügung gestellt. Die Halle samt ihrer Rahmenbedingungen ist jedoch wegen der zeitlichen Nutzungsbegrenzung bis 22:00 h und der Lärm- und Anwohnerthematik eher we-nig attraktiv. Die Mittel sollen nun unabhängig von der Elan Halle zur generellen Förderungen von jugend- und soziokulturellen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die auch an anderen Orten stattfinden können. Welche Kosten förderungsfähig sind, wird in den zu erstellen-den Richtlinien nach erneuter Billigung durch den Ausschuss festgelegt. JgA-JA ist bereit, dieses Verfahren zu entwickeln und zu steuern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
10.000,-
€ |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 51150 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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