Betreff
Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplanes Sack vom 12. Mai 1967
Vorlage
TfA/290/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

„Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplanes Sack vom 12. Mai 1967 gemäß Vorlage der Verwaltung vom 02.07.2019.

Der beiliegende Satzungsentwurf und der Lageplan vom 19.06.2019 sind Bestandteil des Beschlusses.“


Die Stadt Fürth beabsichtigt, den Weg mit der Flurnummer 102/1 (eine Teilfläche aus der alten Fl.Nr. 102) Gemarkung Sack aus dem Flurbereinigungsplan vom 12 Mai 1967 (siehe Anlage 1) herauszunehmen.

 

Dafür ist eine Satzung erforderlich.

 

Um eine Baumaßnahme auf den Grundstücken Fl.Nrn. 101, 103 und 104 Gem. Sack (Neubau eines Kulturgewächshauses und die Errichtung eines Wasserspeichers) zu verwirklichen wurde das dazwischenliegende Wegstück (das dann überbaut ist) von der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sack an den Bauherrn verkauft. Das betroffene Wegstück wurde dazu aus der ursprünglichen Fl.Nr. 102 Gem. Sack als neue Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack herausgemessen. 

 

Das verkaufte Wegstück ist Teil des Flurbereinigungsplanes vom 12. Mai 1967 (siehe Anlage 1). Im Zuge der Flurbereinigung wurde die Fl.Nr. 102 Gem. Sack ein öffentlicher Feld- und Waldweg.

 

Der Zweck eines Flurbereinigungsweges ist nach der Baumaßnahme für die neu gebildete Fl.Nr. 102/1 Gemarkung Sack (siehe Lageplan) nicht mehr gegeben. Somit liegt die ursprüngliche Verkehrsbedeutung nicht mehr vor. Durch den Verkauf hat die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsgemeinschaft Sack auch signalisiert, dass dieses Wegstück nicht mehr als Weg benötigt wird.

 

Für die nicht von der Baumaßnahme betroffenen landwirtschaftlichen Flächen mit Fl.Nrn. 99, 100, 105 und 106 Gem. Sack ist weiterhin Zufahrt möglich über das verbleibende Wegstück der Fl.Nr. 102 sowie des Weges Fl.Nr. 129 Gem. Sack.

 

Lt. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dient die Baumaßnahme einem Betrieb der landwirtschaftlichen Erzeugung; andere landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Betriebe werden durch die Baumaßnahme nicht in ihrer Entwicklungs- oder Existenzfähigkeit berührt.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat dem Verkauf der Teilfläche aus dem Wegflurstück Nr.102 der Gemarkung Sack nach § 17 Abs. 2 FlurbG zugestimmt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzungsentwurf

Lageplan vom 19.06.2019

Anlage 1 (Ausschnitt aus der Ersatzausweiskarte zum Flurbereinigungsplan Sack vom 12. Mai 1967)

Anlage 2 (Luftbild)