Betreff
Bericht über Fortgang Projekt Gehwegerneuerung Herrnstraße - vorläufiges Instruktionsergebnis
Vorlage
SpA/715/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Erteilung der Projektgenehmigung entsprechend der überarbeiteten Vorplanung.

 


Entsprechend dem Auftrag des BWA vom 29.05.2019 wurden die Sichtfelder an der Parkhausausfahrt und die Errichtung eines parallelen Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Ostseite der Kreuzung Herrnstraße/Ludwigstraße überprüft. Im Ergebnis wurde ein Parkstand durch weitere Fahrradständer ersetzt. Ein zweiter FGÜ wäre dicht an einem schon vorhandenen FGÜ nur bei einer zu erwartenden starken Verbesserung der Verkehrssicherheit vertretbar. Durch die vorhandene Verkehrsinsel und die vorgesehene Umwandlung der Ludwigstraße in eine Fahrradstraße sollte eine Überquerung des Verkehrsknotens ohne übermäßige Gefahr auch ohne zweiten FGÜ möglich sein.

Auch sind 2018 und 2017 keine Unfälle an entsprechendem Überweg gemeldet worden. Der Schulwegeplan führt nicht über diese Verkehrsinsel.

Ein paralleler FGÜ würde voraussichtlich häufig dazu führen, dass Kfz zweimal kurz hintereinander anhalten müssten. Neben der Behinderung des fließenden Verkehrs wäre hierdurch eine starke Abnahme der Akzeptanz von FGÜ zu erwarten.

 

Die bisher eingegangenen Stellungnahmen zu Instruktion wurden abgewogen und ggf. eingepflegt.

Die Vorplanung wurde wie folgt überarbeitet: 6 Radständer statt 1 Parkstand (Haltesicht Parkhaus), bereits genehmigter Werbepylon hinzugefügt (aufgrund der Lage im Kronentraufbereich ist mit dem Antragsteller noch eine alternative Lage abzustimmen), Abs. Halteverbot und Fahrradstraße hinzugefügt, Baum (Hausnr. 22) leicht versetzt (Gasleitung), Eingeschränktes Halteverbot in Ludwigstraße hinzugefügt (Freihaltung von Absperrvorrichtungen der infra und einem Hydranten), Bestandsbaum skaliert und einige Grünflächen vergrößert (Wurzelraum).

 

Das TfA weist ausdrücklich darauf hin, dass die personelle Situation, ebenso wie die

bekanntermaßen notwendigen Fristen zur Vergabe etc. eine kurzfristige Durchführung des Projekts nicht zulässt. Realistisch und ggf. unter Zurückstellung anderer Maßnahmen kann eine Umsetzung frühestens in 2020 erfolgen. Gehweg und Zufahrt zum Parkhaus können vorerst provisorisch mit Asphalt geschlossen werden und zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden.

 

Im Haushalt ist die Maßnahme nicht veranschlagt, es sind derzeit keine Mittel hierfür vorgesehen. Krankheitsbedingt kann eine Kostenschätzung erst nachgereicht werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Zusammenfassung der Stellungnahmen, Überarbeitete Vorplanung: Ergebnis Instruktion