Die Ausführungen des Baureferates zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4543 A „AEG Nordareal“ der Stadt Nürnberg dienen zur Information und werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Stadt Fürth wurden von Seiten der Stadt Nürnberg - im Rahmen der zur Zeit laufenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - die Verfahrensunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4543 A „AEG Nordareal“ im Bereich zwischen Muggenhofer Straße, südöstlich der Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, südwestlich der Pegnitz und westlich der Kleingartenanlage zugesandt.
Gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) herrscht bezüglich der Bauleitplanung ein inter-kommunales Abstimmungsgebot, durch das die Belange der benachbarten Gemeinde gewahrt werden sollen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit durch die Bauleitplanung in der Nachbarstadt unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art entstehen können.
Mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4543 A „AEG Nordareal“ der Stadt Nürnberg sollen laut Rahmenplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtteilquartier im Bereich des ehemaligen AEG-Werks Nürnberg geschaffen werden. Für das ca. 14,6 ha große Plangebiet wurde eine urbane Nutzungsmischung, welche im Wesentlichen Wohnen, Gewerbe/Dienstleistungen, Grünflächen und Hochschulnutzung umfasst, für die weitere städtebauliche Überplanung zu Grunde gelegt. Dabei soll insbesondere ein ca. 1 ha großer öffentlicher Freiraum das Zentrum bilden.
Hierfür sollen die Flächen im
Bebauungsplanentwurf entsprechend der beabsichtigten Nutzung als „Mischgebiete“ und als „Urbane Gebiete“ festgesetzt werden.
Nachdem die geplanten Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung
nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, soll im
Parallelverfahren die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes („gemischte Bauflächen“) durchgeführt
werden.
Aus hiesiger Sicht stellt die Wiedernutzung des in weiten Teilen versiegelten
Geländes einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz dar, da wertvolle bisher
unbebaute Bereiche nicht in Anspruch genommen werden müssen.
Das o. g. Bebauungsplanverfahren gibt derzeit keinen Anlass zu Hinweisen oder
Bedenken. Hiesigen Erachtens werden Belange der Stadt Fürth nicht
beeinträchtigt.
Hinweis:
Aus Datenschutzgründen dürfen die Verfahrensunterlagen der Stadt Nürnberg dieser Beschlussvorlage nicht beigefügt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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