Betreff
Vorlage zu den Anträgen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2019 und von Herrn Stadtrat Schönweiß vom 17.06.2019 - Klimaschutzmanagement und integriertes Klimaschutzkonzept - Klimanotstand
Vorlage
OA/357/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat

1.     erklärt den Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Fürth, an deren Bewältigung alle Ämter, Betriebe und Beteiligungen gleichermaßen mitwirken.

2.     beauftragt die Verwaltung, bei sämtlichen Stadtrats- und Ausschussvorlagen die Auswirkungen der Beschlüsse auf den Klimaschutz zu betrachten. Das Umweltreferat wird dazu eine Bewertungsmatrix erarbeiten. Diese ist von den Ämtern, welche die Vorlagen erstellen, zu verwenden.

3.     beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des beigefügten Energienutzungsplans der Stadt Fürth. Über konkrete Maßnahmen ist mindestens einmal jährlich im Umweltausschuss zu berichten.

4.     beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für den Zeitraum von 2020 - 2030. Über die Umsetzung dieses Konzepts und die jeweiligen Einsparerfolge wird dem Umweltausschuss regelmäßig berichtet.

5.     beauftragt die Verwaltung, einen Nachhaltigkeitsbeirat einzurichten; die Modalitäten zur Zusammensetzung, Kompetenzen, Aufgabenzuschnitt, Tagungsintervalle, etc. werden im Herbst festgelegt.

 


Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtrat Ulrich Schönweiß, Die Linke, beantragten am 15.05. bzw. 17.06.2019 die Feststellung des Klimanotstandes durch die Stadt Fürth.

 

Die Klimaschutzkonferenz von Paris im Dezember 2015 hat gezeigt, dass alle Länder ihre Anstrengungen für den Klimaschutz verstärken müssen, um das 1,5 Grad Ziel annähernd erreichen zu können. Unterstützt wird diese Zielsetzung in jüngster Zeit durch die überwiegend von der jüngeren Generation getragene „Fridays for future“-Bewegung, die mehr Einsatz zur Erreichung der Klimaschutzziele einfordert. Spätestens seit der Europawahl im Mai 2019 ist das Thema Klimaschutz sehr stark in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Klimaschutz, das ist allgemein anerkannt, ist eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft.

 

Die Stadt Fürth befasst sich seit vielen Jahren intensiv mit den Themen Energieeinsparung und Klimaschutz. Beispielsweise wurde der Klimaschutzfahrplan 2010 - 2020 entwickelt, der, bezogen auf das Jahr 1990, eine CO2-Minderung um etwa 23 % als Ziel festgelegt hat. Letzte Berechnungen, die dem Umweltausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2019 vorgestellt wurden, zeigen, dass dieses Ziel voraussichtlich erreicht werden wird.

 

Dass sich die Stadt Fürth bei der Erreichung ihres Klimaschutzzieles auf einem guten Weg befindet, ist das Ergebnis intensiver und vielfältiger Anstrengungen in verschiedenen Bereichen. Stichpunktartig sind dabei vor allem (jedoch nicht abschließend) folgende Klimaschutzaktivitäten zu nennen:

 

1.       Verkehrswende:

Ausbau Radwegenetz (z.B. auch geplanter Brückenschlag Eigenes Heim)

Neue Buslinien, z.B. Linien 33 und 39

Busbeschleunigungen, z.B. Heilstättenstraße oder Ludwigbrücke

Einsatz von E-Bussen der infra

Sukzessive Umstellung des städtischen Fuhrparks auf elektrisch betriebene Fahrzeuge

Einsatz von E-Bikes und Lastenfahrrädern bei der Stadtverwaltung

Förderung von E-Bikes bei städtischen Beschäftigten

Förderung von Lastenfahrrädern für den privaten und gewerblichen Bereich

 

2.       Erneuerbare Energieerzeugung vor Ort:

Alleine in den vergangenen 7 Jahren wurden 30 Mio. € in die umweltfreundliche Stromerzeugung investiert.

Die Stadt Fürth nimmt mit einem Anteil von 8,8 % regenerativ erzeugtem Strom in der Metropolregion den Spitzenplatz ein (allein im Jahr 2018 konnte die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen um 8 % gesteigert werden).

 

3.       Wald und Bäume:

Die Waldflächen im Stadtgebiet Fürth wurden seit 2003 um rund 72.000 m2 erweitert.

Seit 2003 ist darüber hinaus ein Zuwachs von über 2.000 Bäumen entlang der Straßen in Fürth zu verzeichnen. Alleine im Jubiläumsjahr wurden 16.000 Bäume und Sträucher neu gepflanzt. Seit 2003 wurden mehr als 10 Gewässer, darunter der Scherbsgraben, der Bucher Landgraben, oder die Pegnitz im Bereich der Uferstadt renaturiert und standortgerecht bepflanzt.

 

4.       Flächenverbrauch:

Der Flächenverbrauch im Siedlungs- und Verkehrsbereich ist rückläufig. Waren es 2004 noch 12 ha pro Jahr, so hat sich die Zahl auf mittlerweile 8,8 ha jährlich reduziert. Großprojekte, wie z.B. Möbel Höffner, wurden abgeschlossen, der Fokus wird künftig vermehrt auf der Umnutzung bereits genutzter Flächen liegen (wie z.B. Faurecia-Gelände in Stadeln).

 

5.       Klimaschutzkonzept und Energienutzungsplan:

Das im Klimaschutzfahrplan 2010 - 2020 verankerte Ziel einer CO2-Minderung um etwa 23 % wird voraussichtlich erreicht werden können. In konsequenter Fortführung dieser Bemühungen hat der Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 16.05.2019 die Verwaltung mit der Beantragung einer auf zwei Jahre befristeten, von der Nationalen Klimaschutzinitiative mit 65 bzw. 90 % geförderten Stelle „Klimaschutzmanagement“ beauftragt. Hierzu wird die Stelle eines/einer staatlich geförderten Klimaschutzmanagers/in geschaffen. Der entsprechende Förderantrag befindet sich in Vorbereitung.

 

Auf dieser Grundlage wird dem Stadtrat nunmehr empfohlen, die Verwaltung mit der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Zeitraum 2020 – 2030 zu beauftragen.

 

Dieses soll insbesondere Maßnahmen in folgenden Bereichen vorsehen:

 

  1. Energie

1.       Erhöhung energetischer Standards bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude

2.       Weiterer Ausbau der regenerativen Energieerzeugung

3.       Steigerung der Sanierungsquote in der Stadt

  1. Verkehr

1.       Stärkung des ÖPNV

2.       Förderung alternativer Verkehrssysteme und -antriebe (z.B. auch Errichtung von Mobilitätsstationen)

  1. Natur und Umwelt

1.       Verringerung des Flächenverbrauchs in Fürth

2.       Verbesserung der Durchgrünung des Stadtgebietes, z.B. durch Baumpflanzungen, Vertikalbegrünung und Grünflächen

3.       Maßnahmen im Umweltbildungsbereich, z.B. Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger, Umweltstation

 

Ein weiteres maßgebliches Instrument für ein besseres Klima ist der sogenannte Energienutzungsplan (ENP). Er wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 16.05.2019 vorgestellt und bildet die Basis, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen und kommunale Planungsziele für Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung und Gewerbetreibende transparent zu machen. Er enthält einen aktuellen Maßnahmenkatalog zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen:

 

 

Die Verwaltung wird sich nunmehr mit der Umsetzung des ENP befassen und dem Umweltausschuss mindestens einmal jährlich über konkrete Maßnahmen berichten.

 

 

Ausrufung des Klimanotstands in Fürth

Eine große Herausforderung der Zukunft wird die Anpassung der Stadt an die Anforderungen des Klimawandels sein. Fürth ist durch Zuzug, die Ansiedlung von Gewerbe und die Entwicklung von Wohngebieten in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Klimaschutz und Klimawandelanpassung werden zunehmend auch zu einem Wirtschafts- und Standortfaktor, der bei der Ansiedlung von Unternehmen und bei der Wohnortauswahl eine bedeutende Rolle spielt. Klimaschutz ist daher - weiterhin - eine zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Fürth. Alle Ämter, Betriebe und Beteiligungen der Stadt Fürth sind aufgerufen, an der Bewältigung dieser Aufgabe von höchster Priorität gleichermaßen mitzuarbeiten.

 

Weltweit haben Staaten, z. B. Großbritannien und Irland und Städte, wie z.B. Los Angeles, Vancouver, Oxford, Basel, Konstanz oder Kiel den Klimanotstand bereits ausgerufen. In Bayern haben bis jetzt (Stand 24.06.2019) die Stadt Erlangen und die Gemeinde Bubenreuth (ERH) den Klimanotstand ausgerufen. In München, Ingolstadt und Landshut und in vielen weiteren Städten wurden entsprechende Anträge gestellt, die noch zur Beratung und Beschlussfassung anstehen.

 

Gleichwohl stößt die Verwendung des Begriffs „Notstand“ in diesem Kontext seitens der Verwaltung auf Bedenken. Ruft eine öffentlich-rechtliche Körperschaft einen „Notstand“ aus, hat dies nach allgemeinem Verständnis zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Recht und Gesetz insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält. Hinzu kommt in der Regel die Verkürzung des Rechtsschutzes gegen hoheitliche Maßnahmen sowie die Zurückdrängung von langwierigen behördlichen oder legislativen Verfahren. Vorliegend ist die Ausrufung des „Klimanotstandes“ jedoch vielmehr als öffentlichkeitswirksames Mittel zu betrachten, um auf Defizite bei der Klimaschutzpolitik hinzuweisen und die Dringlichkeit des Themas – ggf. durch verbindliche Vorgaben – zu unterstreichen. Diesbezügliche politische Überlegungen bzw. Forderungen sind uneingeschränkt zu teilen, bei einer entsprechenden Erklärung sollte jedoch nicht der Begriff „Klimanotstand“ verwendet werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Fürth zu erklären, an deren Bewältigung alle Ämter, Betriebe und Beteiligungen gleichermaßen mitwirken.

 

 

Zu den weiteren in dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgeführten „Sofortmaßnahmen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei allen Beschlussvorlagen des Stadtrats werden ab sofort die Auswirkungen bezüglich CO2-und Treibhausgas-Emissionen angegeben, analog zum bereits praktizierten Vorgehen bezüglich der finanziellen Auswirkungen.

 

Stellungnahme:

Derartige Bewertungen von Beschlussvorlagen sind grundsätzlich möglich, können aber u.U. einen größeren Aufwand erfordern. Einfach messbar sind die Energieverbräuche an Strom oder Gas. Die Auswirkungen städtischer Maßnahmen auf die CO2- und Treibhausgasemissionen (THG) werden hingegen nicht immer einfach zu ermitteln sein. Für die unterschiedlichen Brennstoffe gibt es Emissionsfaktoren, bei denen auch die sogenannte Prozesskette („Lebenszyklus“) berücksichtigt wird, d.h. dabei werden auch die Auswirkungen von Förderung, Aufbereitung, Transport, etc. berücksichtigt. Diese Emissionsfaktoren hängen auch von der Qualität des eingesetzten Brennstoffs ab. Sie sind auch nicht statisch, sondern ändern sich und müssen dann aufwändig neu berechnet werden. Die Prozesskettenberücksichtigung ist sehr wichtig, um nachhaltige umwelt- bzw. klimafreundliche Entscheidungen zu treffen.

Zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:

Beim Fahren verursacht ein Elektroauto keine CO2- oder andere THG-Emissionen. Betrachtet man jedoch den gesamten Lebenszyklus (Herstellung des Fahrzeugs, Strombereitstellung bei Elektrofahrzeugen, Kraftstoffbereitstellung bei Diesel und Benziner vom Bohrloch bis zur Tankstelle, Wartung, Entsorgung) fallen auch beim Elektrofahrzeug klimaschädliche Emissionen an. Für den Klimawandel ist aber nicht relevant, wo die Emissionen entstehen, sondern wie umfänglich sie insgesamt sind. Elektrofahrzeuge sind klimafreundlicher als Diesel- oder Benzin-Fahrzeuge, der Vorsprung ist jedoch unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette nicht so groß, wie gedacht:

 

Quelle: Wie umweltfreundlich sind Elektroautos? Eine ganzheitliche Bilanz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stand Juli 2018

 

Fazit: Viele klimarelevante Auswirkungen von Beschlüssen sind weder messbar, noch können sie mit einem vertretbaren Aufwand errechnet oder wenigstens abgeschätzt werden. Leider gibt es insoweit in der Regel keine Tabellen, Nachschlagwerke oder Ähnliches für eine standardisierte Bearbeitung dieses Anliegens.

 

Vielen andere Städte haben dieses Problem ebenfalls erkannt und befassen sich mit entsprechenden Lösungsansätzen. In Erlangen etwa will die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie künftig in Verwaltungsvorlagen die Klimaauswirkungen aufgeführt werden. In Augsburg gibt es seit 2016 eine einseitige tabellarische Nachhaltigkeitseinschätzung, die bei Beschlüssen des Augsburger Stadtrates und seiner Ausschüsse angewendet wird und Aussagen beinhaltet zur ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Zukunftsfähigkeit.

 

Es wird daher angeregt, dass die Verwaltung einen praktikablen Vorschlag für derartige zukünftige Bewertungen bei Gremienbeschlüssen erarbeitet. Dieser soll es dem jeweiligen Vorlagenersteller ermöglichen, die erforderliche Einschätzung selbst vornehmen zu können.

 

Der letzte städtische Klimaschutzfahrplan aus dem Jahr 2008 wird nicht nur so schnell wie möglich evaluiert, überprüft und verabschiedet, sondern darüber hinaus in Zukunft unterjährig stets aktualisiert.

 

Stellungnahme:

Im der Sitzung des Umweltausschusses am 16.05.2019 wurde beschlossen, eine geförderte Stelle für das Klimaschutzmanagement zu schaffen (s.o.). Der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin wird sich auch mit den bereits laufenden Klimaschutzmaßnahmen befassen, wozu insbesondere der Klimaschutzfahrplan aus dem Jahr 2008 gehört. Der damalige Maßnahmenkatalog wird auf Umsetzung überprüft und, soweit sinnvoll, in das integrierte Klimaschutzkonzept 2020 – 2030 übernommen.

 

Dem Stadtrat und der Öffentlichkeit wird alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Erreichung der konkreten, überprüfbaren Zielsetzungen sowie der effektiven Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen berichtet.

 

Stellungnahme:

Sechs Monate sind für die Veränderung von klimaschädlichen Gasen ein sehr kurzer Zeitraum. In den meisten Bereichen wird es kaum feststellbare Veränderungen geben. Bei allen heizwärmebezogenen Aussagen sollte mindestens ein Jahr gelten, damit auch die Heizperiode abgedeckt wird. Der Energiebericht der Gebäudewirtschaft wird z. B. ebenfalls jährlich vorgelegt. Er enthält die Strom- und Wärmeverbräuche der städtischen Gebäude. Auch beim klimafreundlichen Radverkehr wird es vermutlich saisonale Unterschiede geben. Eine Berichtspflicht im strengen Turnus von 6 Monaten ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht sachgerecht.

Vielmehr sollte die bestehende regelmäßige Berichterstattung im Umweltausschuss beibehalten und ggf. intensiviert werden. So hat die Verwaltung dem Umweltausschuss in der Vergangenheit CO2- und Treibhausgasbilanzen für die Gesamtstadt vorgelegt und zwar für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2014, 2015 und 2016. Die nächste Bilanz (2019 oder 2020) wird im Zusammenhang mit der Vorbereitung des integrierten Klimaschutzkonzeptes erstellt.

 

Im Jahre 2009 hat der Umweltausschuss auf Grundlage der Endenergiebilanz und der Beauftragung des Klimaschutzfahrplans 2010/2020 ein CO2-Reduktionsziel für das Jahr 2020 von knapp 23 %, bezogen auf das Jahr 1990, beschlossen. Darüber hinaus gibt es in Fürth aktuell keine Zielvorgaben für CO2- bzw. THG- Minderungsziele, die über das Jahr 2020 hinausgehen.

 

Nach dem internationalen Klimaschutzabkommen von Paris aus dem Jahr 2015 soll die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad begrenzt werden, um die Folgen des Klimawandels besser beherrschen zu können. Um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen, dürfen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase, wie z. B. CO2, Methan und Lachgas, ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch sogenannte Senken, beispielsweise Wälder, entzogen werden können.

In diesem Zusammenhang sind nachfolgend die Landes-, Bundes- und EU-Ziele genannt:

  • Freistaat Bayern: Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2050 auf weniger als zwei Tonnen pro Einwohner und Jahr
  • Deutschland: Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % und bis 2050 um 80 bis 95 % im Vergleich zu 1990
  • Europäische Union: Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % und bis 2050 um 80 bis 95 % im Vergleich zu 1990

 

An diesen Zielen wird sich auch die Stadt Fürth bei der Festlegung neuer Klimaziele orientieren müssen.

 

Abschließend sei erwähnt, dass die Herausforderungen im Umweltbereich insgesamt mehr denn je ein konzertiertes Vorgehen der Stadt Fürth erfordern. So sollen zukünftig im Rahmen der Strategie „Zukunft.Umwelt.Fürth“ insbesondere folgende Handlungsfelder betrachten werden:


1) Luftreinhaltung
2) Klimaschutz
3) Biodiversität
4) Umweltbildung

 

Eine zunächst bis 31.12.2021 befristete Stelle einer eigens hierfür vorgesehenen Projektbeauftragten ist bereits seit 01.07.2019 besetzt.

 

 

Quellen:

(1)     https://klimanotstand.berlin/klimanotstand-weltweit-2/ ,aufgerufen am 27.06.2019

(2)    https://www.klimabuendnis-hamm.de/klimanotstand-in-jedem-rathaus/ ,aufgerufen am 27.06.2019

(3)    https://ratsinfo.erlangen.de/si0057.php?__ksinr=2114160&toselect=5041354 , siehe TOP 11, aufgerufen am 27.06.2019

(4)    Wie umweltfreundlich sind Elektroautos? Eine ganzheitliche Bilanz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stand Juli 2018

(5)    https://www.nachhaltigkeit.augsburg.de/zukunftsleitlinien , aufgerufen am 02.07.2019

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Energienutzungsplan 2019