Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt
Das Aufstellen von
Hundekottütenspender wird eingestellt. Die vorhandenen 48 Hundekottütenspender
werden 2020 wieder abgebaut.
Der Status-Quo von insgesamt 48
Hundekottütenspender wird beibehalten. Es erfolgt keine weitere Aufstellung von
Hundekottütenspender.
Die 2. Phase der Versorgung mit
Hundekottütenspender wird 2020 umgesetzt. Hierzu erfolgt die Aufstellung von
weiteren ca. 50 Stück nach Bereitstellung der dafür notwendigen
Haushaltsmittel.
Variante
3
Die 3. Phase der Versorgung mit
Hundekottütenspender wird 2021 umgesetzt. Hierzu erfolgt die Aufstellung von
weiteren ca. 50 Stück nach Bereitstellung der dafür notwendigen
Haushaltsmittel.
Die 2. und 3. Phase der Versorgung
mit Hundekottütenspender wird 2020 umgesetzt. Hierzu erfolgt die Aufstellung
von weiteren ca. 100 Stück nach Bereitstellung der dafür notwendigen
Haushaltsmittel.
Beschlusslage
Am 13.7.2017 wurde das
Baureferat/Grünflächenamt vom Umweltausschuss beauftragt, ein städtisches
Gesamtkonzept für Hundekottütenspender zu entwickeln. Am 08.02.2018 beschloss
daraufhin der Umweltausschuss im Stadtteil Burgfarrnbach ein Pilotvorhaben zu
starten und dort zunächst die Hälfte bis ein Drittel der ursprünglich als
Grundversorgung vorgesehenen Hundekottütenspender und Abfallkörbe aufzustellen.
Am 07.03.2018 beschloss der Bau- und Werkausschuss die Planung und Umsetzung im
gesamten Stadtgebiet in Form einer Minimalversorgung mit einem Drittel der
insgesamt geschätzten 150 Standorte bis Ende 2018 vorzunehmen und über die
Erfahrungen wieder im Bau- und Werkausschuss zu berichten.
Bis Ende September 2018 hat
das Grünflächenamt zu den bereits vorhandenen neun Standorten, die seit 2013
auf Wunsch der Bürgerschaft platziert wurden, weitere 39 Standorte im
Stadtgebiet eingerichtet. Aktuell werden insgesamt 48 Standorte mit
Hundekottütenspendern und 23 Abfallbehältern durch das Grünflächenamt
unterhalten (siehe Anlage 1).
Sowohl aus der Bürgerschaft
als auch aus den Stadtratsfraktionen wurde eine weitere Ausstattung gewünscht.
Alle Standortwünsche wurden vom Grünflächenamt zunächst erfasst. Über die
bestehenden 48 Standorte hinausgehende Ausstattung mit weiteren
Hundekottütenspendern ist ein erneuter Beschluss zu fassen.
Weitere Standortwünsche
Alle Wünsche von Dritten für
die Aufstellung weiterer Hundekottütenspender wurden vom Grünflächenamt in
einer Liste systematisch erfasst. Für verschiedene Standorte gingen
Mehrfachwünsche ein. Von den insgesamt 97 Standortvorschlägen sind 33 bereits
entsprechend ausgestattet, 37 Standortvorschläge wären nach Ansicht des
Baureferats/Grünflächenamt realisierbar.
Insgesamt 27
Standortvorschläge wurden im Vorfeld vom Grünflächenamt bereits als nicht
realisierbar bzw. nicht sinnvoll eingeschätzt.
Darunter fallen im
Wesentlichen
·
Standorte im Wald
·
Standorte auf Privatflächen
·
Standorte mit einem bereits vorhandenen Hundekottütenspender in
erreichbarer Nähe
·
Standorte im öffentlichen Straßenraum z.B. am Straßenrand oder in
Einzel-Baumscheiben
Grundsätzlich bestünde die
Möglichkeit in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel die noch
offenen 37 Standortwünsche umzusetzen und gegebenenfalls um weitere ca. 15
Standorte zu ergänzen, die seitens des Grünflächenamts als sinnvoll erachtet
werden.
Erfahrungen
An den insgesamt 48
Spenderstandorten, die seit mindestens neun Monaten betrieben werden, wurden
eine Reihe von (negativen) Erfahrungen gemacht, die an dieser Stelle
exemplarisch angeführt seien:
·
Standortverlagerungen nach Bürgerbeschwerden
·
Herausnahme von Hundekottüten und Verteilung auf das unmittelbare
Umfeld
·
Keine Nutzung der Hundekottüten
·
Keine Nutzung der vorhandenen Abfallbehälter und Entsorgung der
gefüllten Hundekottüten in Grün- und Privatflächen
·
Mutwillige Beschädigung oder Entfernung von Hundekottütenspendern
Hundekottüte ungefüllt
im Blühstreifen Fronmüllerstraße
Hundekottüte gefüllt im
Gehölzstreifen Gaußanlage
„Zwischenlager“
Hundekottüten Kapellenruh
Heruntergerissener
Hundekottütenspender Kapellenruh
Laufender Unterhalt
Einmal wöchentlich werden die Spender mit HDPE-Tüten befüllt
und die dazugehörigen Abfallbehälter geleert. Außerhalb bestehender Grünanlagen
an 33 Standorten ist damit eine Fremdfirma beauftragt. An den übrigen 15
Standorten erfolgt die Leerung der Abfallbehälter und das Nachfüllen der
Hundekottütenspender im Rahmen des laufenden Grünflächenunterhalts durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamts.
Der Verbrauch an Hundekottüten lag in der ersten Jahreshälfte
2019 für die insgesamt 48 Standorte bei ca. 300.000 Tüten. Damit ergibt sich
ein hochgerechneter Jahresverbrauch für die bestehenden 48 Standorte von
600.000 Tüten pro Jahr bzw. 1,2 Mio. bei ca. 100 Standorten oder 1,8 Mio. bei
ca. 150 Standorten. Der Einkaufspreis für Blöcke mit jeweils 100 Tüten liegt
derzeit bei 0,75 €.
Im Zuge der Diskussion um die Vermeidung von Plastikmüll
werden sowohl Papiertüten (analog der Tüten für Biomüll) wie plastik-ähnliche
Tüten aus biologischen Stoffen (z.B. Maisstärke mit Plastikbeimischung ohne
Deklarierung) in die Diskussion gebracht. Kompostierbare Tüten aus
Kunststoffersatzstoffen sind derzeit für die kommunale Bereitstellung
ungeeignet, da sich diese unter Feuchte- und Sauerstoffeinfluss schnell
zersetzen, nur bedingt lagerfähig sind und bei der Aufnahme des Kots oft
durchreißen. Eine Version aus Papier oder Pappe ist im Preis mit 0,32 € pro
Stück extrem teuer. Zudem besteht auch hier die Problematik mit der
Durchfeuchtung der Tüte. Es wird also aus heutiger Sicht keine Alternative zu
den herkömmlichen und derzeit eingesetzten HDPE-Tüten geben.
Kosten für Herstellung,
Betrieb und Unterhalt
Je nach Situation und Bestand entstehen für die Herstellung
eines Standorts in Eigenleistung durch das Grünflächenamt folgende Kosten:
Herstellungskosten
1 |
Montage
Tütenspender an vorhandener Schilderstange |
173,50
€/St. |
Herstellungskosten
2 |
Montage
Tütenspender und Abfallbehälter an vorhandener Schilderstange |
262,00
€/St. |
Herstellungskosten
3 |
Montage
Tütenspender an neu zu setzender Schilderstange |
346,50
€/St. |
Herstellungskosten
4 |
Montage
Tütenspender und Abfallbehälter an neu zu setzender Schilderstange |
570,00
€/St. |
Mittelwert pro Standort |
|
338,00 €/St. |
Dabei liegen die reinen Beschaffungskosten für einen
Hundekottütenspender vom Typ Dog Station D2 bei ca. 75 €, für einen
Abfallbehälter in Standardausführung vom Typ Sulo grün bei ca. 60 €. Hinzu
kommen die Kosten für Befestigungsmaterial wie Schellen bzw. Beton und die
Arbeits- und Fahrtzeiten.
Ausgehend von der derzeitigen Vergabe der laufenden
Ausschreibung für Nachfüllen, Reinigen und Entsorgen zuzüglich der
Beschaffungskosten für die Tüten liegen die jährlichen Unterhaltskosten pro
Standort bei rund 750 €. Im Einzelnen:
1. |
Auffüllen |
52 AG p.a. |
48 St. |
5,93 € |
14.788,80 € |
2. |
Abfallbehälter
leeren |
52 AG p.a. |
48 St. |
5,93 € |
14.788,80 € |
3. |
Entsorgungsgebühren |
52 AG p.a. |
48 St. |
0,60 € |
1.497,60 € |
4. |
Beschaffung
Hundekottüten |
|
6.000
Blöcke |
0,75 € |
4.500,00 € |
|
Summe 48
Standorte |
|
|
|
35.575,20 € |
|
EP pro Standort |
|
|
|
741,15 € |
Die derzeit bereits anfallenden Unterhaltskosten für die
Betreuung der vorhandenen 48 Standorte liegen bei rd. 36 T€, in Ausbaustufe 2
(~100 Standorte) bei 74 T€, in Ausbaustufe 3 (~150 Standorte) bei 112 T€.
Für die Herstellung weiterer Standorte sind in aktuellen wie
in den künftigen Haushalten weder im Vermögenshaushalt für die erstmalige
Herstellung noch im Verwaltungshaushalt für den laufenden Unterhalt
entsprechende Mittel eingestellt.
Je nach Beschluss des Bau- und Werkausschusses wären daher
zum Haushalt 2020ff folgende zusätzlichen Mittelbereitstellungen notwendig:
Variante |
Kurzbezeichnung |
Herstellung
VmHH |
Unterhalt
VwHH |
Summe |
Variante 0 |
Einstellen |
0 T€ |
0 T€ |
0 T€ |
Variante 1 |
Status-Quo |
0 T€ |
0 T€ |
0 T€ |
Variante 2 |
50 StO in
2020 |
18 T€ |
38 T€ |
56 T€ |
Variante 3 |
50 StO in
2021 |
18 T€ |
38 T€ |
56 T€ |
Variante 4 |
100 StO in
2020 |
36 T€ |
76 T€ |
112 T€ |
Einschätzung der Situation
aus Sicht des Bau- und Finanzreferats
Sowohl in der Reinhaltungsverordnung der Stadt Fürth vom 19.
Dezember 2013 als auch in der Grünanlagensatzung der Stadt Fürth vom 06.08.2004
wird explizit auf die Eigenverantwortlichkeit und die entsprechenden Gebote im
Umgang mit der Verschmutzung durch Hundekot hingewiesen.
So heißt es in der Reinhaltungsverordnung:
§ 3a Beseitigungspflicht
Der Tierhalter oder der
Gewahrsamsinhaber ist verpflichtet, Verunreinigungen, für die er nach § 3 Abs.
2 Buchstabe c verantwortlich ist, unverzüglich zu beseitigen. Hierfür hat der
Tierhalter oder Gewahrsamsinhaber eine ausreichende Anzahl
geeigneter Tüten, Vorrichtungen oder Mittel zur Aufnahme der Verunreinigungen
mitzuführen.
Und entsprechend in der Grünanlagensatzung:
§ 5 Mitführen von
Hunden und anderen Tieren
(1) Wer in den öffentlichen Grünanlagen Hunde oder
andere Tiere mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht
gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt
werden.
(5) Es ist verboten, Grünanlagen durch Hunde oder andere
Tiere verunreinigen zu lassen.
(6) Ein Hunde- oder
Tierhalter bzw. Gewahrsamsinhaber, der entgegen dem Verbot in Abs. 5 eine
Grünanlage verunreinigen lässt, ist verpflichtet, die Verunreinigung umgehend
zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Zur Aufnahme von Verunreinigungen
durch Tiere hat der Tierhalter oder Gewahrsamsinhaber eine ausreichende Anzahl
geeigneter Tüten, Vorrichtungen oder sonstiger geeigneter Mittel mitzuführen.
Es besteht somit aktuell bereits die Verpflichtung von
Hundehalter selbst für die entsprechenden Tüten oder sonstigen geeigneten
Mittel zu sorgen, um die Verunreinigungen durch Hundekot zu beseitigen.
Die Aufstellung von Hundekottütenspender einschl. der
Entsorgung der Fäkalien ist eine reine freiwillige Leistung der Kommune. Eine
Bereitstellung von Hundekottütenspender unabhängig von Anzahl und Standorten
belastet den städtischen Haushalt zusätzlich. Dies stünde im deutlichen
Gegensatz zu den im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung 2010/2011 vom
Stadtrat beschlossenen Maßnahmenpaket, bei der die Reinigungsleistungen des
Grünflächenamts in öffentlichen Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün deutlich
reduziert wurden.
Angesichts des enorm hohen Verbrauchs von Hundekottüten je
nach Ausstattungsgrad zwischen 600.000 und 1.800.000 Stück pro Jahr muss auch
deutlich im Zusammenhang mit der derzeitigen Mikroplastikdiskussion und der
Verschmutzung durch Kunststoffe auf die Tatsache verwiesen werden, dass
letztlich organischer Abfall in Kunststofftüten verpackt wird und bedauerlicher
Weise nicht vollständig einer geordneten Entsorgung zugeführt werden kann.
Aus ökologischer Sicht wäre es auf Grund der oben
geschilderten Erfahren notwendig, die Versorgung mit Hundekottütenspender
wiedereinzustellen und die bestehenden 48 Standorte zurückzubauen.
Das Baureferat empfiehlt, dass in keinem Fall eine weitere
Ausweisung von Standorten erfolgen und im besten Fall der Status-Quo der
Minimalversorgung aufrechterhalten werden soll.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
s.o.
€ |
|
nein |
X |
ja |
s.o.
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: ggfs.
Haushaltsmeldung zum HH 2020 bzw. 2021 |
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Anlage 1 Lageplan Hundekottütenspender im Stadtgebiet
Anlage 2 Liste Standorte Hundekottütenspender im Stadtgebiet
Anlage 3 Liste Erfahrungen