Die Stelle 61050 „Abteilungsleitung Vorbereitende Bauleitplanung“ wird
in eine Stelle „Abteilungsleitung Bauleitplanung und städtebauliche Planung“
umgewandelt und nach EGr 14 / BGr A14 gehoben.
Mit insgesamt vier verschiedenen Verfügungen beantragt das SpA eine umfangreiche Änderung der Amtsorganisation, die mit Rf. V-Verfügungen vom 11.04.2019 an die Beteiligungsstellen und OrgA übermittelt wurden.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist das Ziel erkennbar, das SpA im Hinblick auf das baldige Ausscheiden der Amtsleitung und der Abteilungsleitungen „Vorbereitende Bauleitplanung“ und „Verbindliche Bauleitplanung“ für die Zukunft neu aufzustellen.
Das Gesamtkonzept erfordert noch
Gespräche zwischen SpA und OrgA sowie die Vorlage weiterer Unterlagen (u.a.
Stellenbeschreibungen für Stellen, bei denen sich größere Änderungen des
Aufgabeninhalts und/oder der Bewertung ergeben), so dass das Gesamtkonzept erst
nach der Sommerpause den Beschlussgremien vorgelegt werden kann.
Nachdem sowohl die Amtsleitung
als auch die Abteilungsleitung 61050 Anfang 2020 in den Ruhestand gehen, hat
Ref. V ausdrücklich darum gebeten, die Umwandlung und Neubewertung der Stelle
61050 aus dem Gesamtkonzept herauszunehmen, um noch eine Beschlussfassung im
Juli 2019 und eine daraus folgende schnelle Ausschreibung mit dem neuen
Aufgabenprofil und der höheren Bewertung zu ermöglichen.
Die Begründung der beantragten
Stellenumwandlung kann der Anlage 1 entnommen werden. Abweichend vom
reinen Antragswortlaut handelt es sich nicht um eine „Neuschaffung“,
sondern um eine Umwandlung der bereits vorhandenen Stelle 61050.
Stellungnahme OrgA
Im Hinblick auf die personelle
Größe der beiden Bereiche „Vorbereitende Bauleitplanung“ und „Verbindliche
Bauleitplanung“ sowie dem engen Sachzusammenhang der wahrzunehmenden Aufgaben
erscheint die beantragte Zusammenlegung sinnvoll und wird auch von OrgA
befürwortet.
Die Zusammenlegung führt dazu,
dass nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers die Planstelle der
anderen Abteilungsleitung (Nr. 61100, Verbindliche Bauleitplanung) entfallen
kann (voraussichtlich Oktober 2021).
Das Bewertungsgutachten kann der Anlage
2 entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen der Stellenumwandlung
Die mit der Stellenumwandlung
verbundene höhere Bewertung führt zu Personalmehrkosten von 7.600 €.
Die mit der Stellenumwandlung verbundene Einsparung der Stelle 61100 wird beim späteren Gesamtkonzept berücksichtigt und kann dann zur Kompensation geplanter Neuschaffungen bzw. Stundenerhöhungen verwendet werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
7.600
€ |
|
nein |
X |
ja |
7.600
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Antrag des Stadtplanungsamtes
Anlage 2 Stellenwertung