Betreff
Feststellung der Bilanz und des Jahresabschlusses 2010 vom 31.12.2010
Vorlage
GWF/321/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

  1. Nachträgliche Feststellung der Bilanz 2010 des Servicebetriebs für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth (GWF).
  2. Der Jahresabschluss 2010 beim Servicebetrieb für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth wird in der vorliegenden Form mit der Bilanzsumme von 21.293.010,54 € festgestellt.
  3. Die Bilanz 2010 schließt mit einem Jahresverlust von 323.513,05 € ab.
  4. Der Jahresfehlbetrag ist gemäß § 9 Abs. 4 Betriebsführungsrichtlinie aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen.
  5. Die Geschäftsführung wird entlastet.

 


In Artikel 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist in Verbindung mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht zusammen mit einer Stellungnahme des Rf. II dem Stadtrat vorzulegen ist. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest. Gemäß § 9 Abs. 4 Betriebsführungsrichtlinie ist ein Jahresverlust aus Haushaltsmitteln der Stadt Fürth auszugleichen und ein Jahresgewinn dem Haushalt der Stadt zuzuführen, soweit der Betrieb aus seinem Jahresgewinn keine Rücklagen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EBV zu bilden hat. Weiterhin ist über die Entlastung der Geschäftsleitung zu beschließen.

Der Stadtrat hat die Bilanz 2010 des Servicebetriebs der Gebäudewirtschaft in Fürth (GWF) zum 31.12.2010 in seiner Sitzung vom 20.12.2017 zur Kenntnis genommen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.02.2019