Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss stimmt dem Abschluss der aktualisierten Vereinbarung Nr. 2, für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer Farrnbach im Bereich des Ortsteiles Burgfarrnbach, zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth zu (Stand 17.07.2019).
Die Gesamtkosten der Planungsleistungen (Lph 1 - 4 und Besondere Leistungen) wurden vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mit ca. 215.000 € geschätzt. Der auf die Stadt Fürth entfallende Anteil beträgt 50 % (107.500 €). Für die Stadt Fürth besteht ein Mitspracherecht in allen Planungsphasen.
Der Abschluss der Planungsvereinbarung bedingt keinen Automatismus, dass das Planungsergebnis gebaut wird; hierzu muss vorher zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth eine Durchführungs-/Bauvereinbarung geschlossen werden.
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren.
Die Notwendigkeit einer Hochwasserschutzmaßnahme für Burgfarrnbach wurde in die Prioritätenklasse 2 (von 5) eingeordnet. Die Prioritätenklasse bedeutet, dass dringender Handlungsbedarf zur Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen besteht. Auf dem Stadtgebiet Fürth ist die höchste Prioritätenklasse. Sie ergibt sich aufgrund des voraussichtlichen Umfanges der Maßnahme und der vom Hochwasser betroffenen Bereiche.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurde von der Regierung von Mittelfranken aufgefordert, der Stadt Fürth eine aktuelle Planungsvereinbarung vorzulegen. Zusätzliche Variantenuntersuchungen und sich hieraus ergebende Planungen erfordern diese Vorgehensweise.
Die vom Baureferat daraufhin in den Bauausschuss am 12.12.2018 eingebrachte Planungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth musste zurückgestellt werden, da in dieser Vereinbarung aus Sicht der Ausschussmitglieder u. a. Variantenuntersuchungen, sowie das Mitspracherecht der Stadt Fürth bei den Planungen nicht ausreichend definiert war. Die Forderungen des Bauausschusses wurden ergänzt und eine aktualisierte Fassung der Vereinbarung in den Ausschuss am 08.05.2019 eingebracht.
Hierin wurden von den Ausschussmitgliedern Voraussetzungen/Prämissen formuliert, unter deren Einhaltung eine Zustimmung erfolgen kann.
Dem wird wie folgt Rechnung getragen:
Zu Punkt 1) BWA und Verwaltung sind sich einig, dass ein Weitergelten der Vereinbarung Nr. 1 aus dem Jahre 2011 nicht Wunsch und Ziel der Verhandlungen ist.
Zu Punkt 2)
Das Verfahren über die Neufestsetzung des
Überschwemmungsgebietes entspricht letztlich einer Darstellung der natürlich
gegebenen Hochwassergefahr. Es handelt sich grundsätzlich um ein gesondertes
Verfahren, unabhängig von den zu planenden Hochwasserschutzmaßnahmen. Eine
„Weichenstellung“ hinsichtlich bestimmter Hochwasserschutzmaßnahmen findet in
diesem Verfahren nicht statt.
Stand des Verfahrens: die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes wird
parallel zu dieser Vereinbarung seitens OA am 11.07.2019 dem Umweltausschuss
und voraussichtlich am 24.07.2019 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf die Unabhängigkeit von der hier gegenständlichen Hochwasserschutzmaßnahmen
wird auch in der UA-Vorlage hingewiesen.
Zu Punkt 3) Bei der festgelegten Kilometrierung handelt es sich lediglich um den zu schützenden Bereich. Die Untersuchung und eine mögliche Anordnung von Schutzmaßnahmen geht über diesen hinaus und erstreckt sich auf das gesamte Einzugsgebiet. Ein entsprechender Teilsatz im § 2 Absatz 1 verdeutlicht dies.
Zu Punkt 4) Hinsichtlich Punkt 4 hat das WWA gesondert Stellung genommen, s. u.
Zu Punkt 5) Wie mit Verwaltung, WWA und Fraktionen am 19.02.2019 besprochen, findet die Variantenuntersuchung aus Vereinbarung 2 mit offenem Ergebnis hinsichtlich der zu wählenden Schutzmaßnahmen statt.
Zu Punkt 6) Grundsätzlich ist die Sicherstellung einer geordneten Ableitung von Oberflächenwasser einschließlich Berücksichtigung der Aspekte der Starkregenvorsorge Aufgabe der Stadt Fürth. Das WWA wird städtische Vorhaben und Untersuchungen jedoch bei der Untersuchung berücksichtigen, soweit diese von der Stadt Fürth rechtzeitig vorgelegt werden (siehe Vereinbarung Nr. 2, & 5 Absatz 4)
Zu Punkt 7) Wird hiermit durchgeführt.
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, Frau Unger (Projektleitung Abteilung Planung und Bau) zu Punkt 4 des BWA-Beschlusses vom 08.05.2019:
„Die vorliegende Planungsvereinbarung beinhaltet die Vergabe von
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, der HOAI für Ingenieurbauwerke,
Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Gemäß unseren Vorgaben hat die
Planung der wasserwirtschaftlichen Vorhaben stets den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entsprechen. Die Vergabe der der
Planungsleistungen erfolgt daher gewöhnlich über einen Stufenvertrag, somit
werden die Leistungsphasen bedarfsgemäß abgerufen. Eine Bearbeitung von wenigen
Leistungsstufen ist damit möglich.
Eine erforderliche Entscheidung für eine Hochwasserschutzvariante kann
eine Planungstiefe erfordern, die über die Leistungsphasen 1 bis 2 hinausgehen.
Vor dem Hintergrund der gewünschten höheren Entscheidungssicherheit
sind tiefergehende Untersuchungen und eventuell präzise Angaben zu den Planungsvarianten
notwendig, als die Leistungsphasen 1 und 2 hergeben.
Beispielhaft sind eine
Kostenberechnung oder genaue Gestaltung der Bauwerke mit Abmessungen, die
maßgeblich für die Entscheidungssicherheit werden können, Bestandteile der
Leistungsphase 3. Die für die Entscheidung notwendige Untersuchungstiefe kann
nicht pauschal abgeschätzt werden, deshalb ist eine Vereinbarung über die 4
Leistungsphasen sinnvoll.“
Die Grundlagenermittlung und Vorplanung/Variantenuntersuchung (Objektplanung Hochwasserschutz) werden vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg in Eigenleistung erbracht.
Seitens der Kommune besteht die Mitwirkungspflicht zur Minimierung von Hochwasserrisiken. Im Fall des Unterbleibens erforderlicher Maßnahmen können bei anschließender Hochwasserkatastrophe Haftungsansprüche gegen die Stadt nicht ausgeschlossen werden.
Der Abschluss der Planungsvereinbarung bedingt keinen Automatismus, dass das Planungsergebnis gebaut wird; hierzu muss vorher zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth eine Durchführungs-/Bauvereinbarung geschlossen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
107.500
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
6100.9501.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Vereinbarung Nr. 2 zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer Farrnbach, Stand 17.07.2019