Betreff
Parkleitsystem Stadt Fürth
Vorlage
SpA/726/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die Bereitstellung einer Smartparking-App an einen oder mehrere Anbieter (Plattform) vorzubereiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, an ausgesuchten Standorten dynamische Freitextanzeigen für die Parkbereichswegweisung auszuschreiben, die bei Bedarf auch andere Informationen anzeigen können.

 

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, als Teil des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) für den öffentlich zugänglichen Parkraum vorrangig in Gebieten mit hoher Nachfrage wie etwa der Innenstadt eine Parkraumanalyse mit Handlungsempfehlungen für ein wirksames Parkraummanagement erarbeiten zu lassen.


  1. Ausgangslage:

 

Der Bau- und Werkausschuss vom 19.07.2017 hat die Verwaltung beauftragt, für ein Parkleitsystem in Fürth eine Machbarkeitsstudie zu vergeben. Diese Studie wurde vom Ingenieurbüro Heinz+Feier GmbH, Wiesbaden erarbeitet und am 10.10.2018 im Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth vorgestellt. Um 13 der Fürther Parkierungseinrichtungen anschließen zu können, werden in der Studie mindestens 550.000,- € veranschlagt. Weitere Kosten, wie z.B. für den laufenden Betrieb, sind darin noch nicht enthalten. Die Verwaltung wurde zu diesem Zeitpunkt das Gutachten und die digitale Beschilderung ergänzen zu lassen und die bisherige Belegung der einzelnen Parkhäuser abzufragen.

 

Daher wurden im nächsten Schritt nochmals die Parkhausbetreiber angeschrieben und Beispieldatensätze und Angaben zur Auslastung an gewissen Stichtagen gebeten. Die Mitwirkungsbereitschaft war leider sehr gering. Deutlich wurde dabei, dass in den Parkhäusern beinahe durchgehend Kapazitäten verfügbar sind. Nur die Parkplätze an der Fürther Freiheit und an der Kleinen Freiheit weisen erwartungsgemäß aufgrund der hohen Attraktivität bei der Erreichbarkeit und der relativ geringen Kosten sehr hohe Auslastungszahlen auf.

 

 

  1. Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

 

Datenerfassung, Wegeleitung und Abrechnung

 

Mit Parkleitsystemen (PLS) sollen folgende Ziele erreicht werden (vgl. Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05), FGSV und BWA-Vorlage zum 15.07.2015, SpA/350/2015):

  • Frühzeitige Information über die Belegung der Parkmöglichkeiten
  • Kontinuierliche und routengebündelte Führung zu freien Flächen
  • Reduzierung unerwünschter Parksuchverkehre (Lärm, Luft, Verkehrsbehinderungen)
  • Gleichmäßige Auslastung und effektive Nutzung des öffentlich verfügbaren Parkraumangebots

 

Auf Grund der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten war es lange Zeit nur möglich, Parkstände in Parkhäusern und auf Parkplätzen mit Schrankenanlagen in Parkleitsysteme einzubeziehen, da bei der Ein- und Ausfahrt über Detektionsschleifen oder über Schrankenkontakte die Parkvorgänge indirekt erfasst werden. Aus wirtschaftlichen Gründen (Erfassung und vor allem Wegweisung) wurde zudem empfohlen, nur Anlagen mit mehr als 50 Plätzen einzubeziehen (vgl. z. B. EAR 05). Dieser Parkraum macht jedoch nur einen Teil des gesamten Parkraumangebots aus. Kleinere Anlagen und vor allem Straßenrandparkplätze fallen dadurch aus der Betrachtung heraus. Je nach Gebiet und Nachfragesituation ergibt sich somit ein unvollständiges und teilweise auch verzerrtes Bild des freien Parkraumangebots. Für eine effektive und effiziente Nutzung des öffentlichen Raumes ist deren Einbeziehung aber sinnvoll. Zur Erzielung einer genügend großen Akzeptanz und damit einer guten Wirkung des PLS wird empfohlen, weitgehend alle öffentlichen nutzbaren Parkstände in das System einzubeziehen (vgl. Hinweise zu Parkleitsystemen, Konzeption und Steuerung, FGSV 1996).

 

In der BWA-Vorlage vom 15.07.2015 hieß es noch: „Ob mittelfristig Alternativen zu ortsfesten Anzeigeeinrichtungen entwickelt (etwa durch Apps wie „Parkopedia“) und eine ausreichende Marktdurchdringung erzielen können, ist kaum zu beantworten.“

Mittlerweile bestehen durch technische Weiterentwicklung bei Sensorik, Datenübertragung und Rechenleistung etc. vielfältige zusätzliche oder Möglichkeiten, die oben genannten Ziele eines Parkleitsystems umzusetzen. Dies sind insbesondere die Erfassung von Parkvorgängen, das bargeldlose Bezahlen und auch die Navigation und Wegeleitung zu freien Parkplätzen, auch zu solchen, die nicht in beschrankten Bereichen liegen. Es hat sich in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Anbietern am Markt etabliert, die mit Hilfe von Apps auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet oder integriert in das Kraftfahrzeug) das Bezahlen, zum Teil aber auch die Navigation und Wegeleitung zu freien Parkständen und Stellplätzen anbieten. Teilweise stehen hinter den Anbietern Fahrzeughersteller oder Telekommunikationsfirmen. Seit der zweiten Jahreshälfte 2018 sind unterschiedliche Anbieter an die Stadt Fürth herangetreten.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in einer Stadt exklusiv nur einen bestimmten Anbieter zum Zuge kommen zu lassen oder dem Nutzer mehrere Anbieter über eine Plattform zur Verfügung zu stellen. Einige Anbieter treten in manchen Städten exklusiv auf, in anderen Städte sind diese Teil des Angebots auf einer Plattform. Eine Überblick über Anbieter und Verbreitung der Plattform biete die Internetseite  http://www.smartparking.de/. In Bayern sind bisher nur die Städte Dachau, Penzberg und Schongau vertreten. Teilnehmer von Smartparking e. V. sind derzeit EasyPark, ParkNow, Park and Joy, Yellowbrick/flowbird, moBiLET und paybyphone. Zumindest ein Teil dieser Anbieter leitet die Nutzer auch zu freien Parkständen,

 

Infra Fürth betreibt die Parkhäuser Comödie, Saturn und Scherbsgraben. In der FürthApp werden unter „Stadtplan“ diese Parkhäuser grün markiert angezeigt und alle 10 min die vorhandenen Kapazitäten aktualisiert. Als Zusatzinformationen sind die Öffnungszeiten, Parkgebühren u.a. hinterlegt. Wie schon angeregt (vgl. BWA vom 19.07.2017, SpA/526/2017), sollen diese Informationen auch auf der Internetseite der Stadt Fürth zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird seitens des BMPA der neue Internetauftritt der Stadt Fürth vorbereitet. Es wird vorgeschlagen, dass alle Parkierungseinrichtungen, die vom Parkleitsystem berücksichtigt werden sollen, ebenfalls anzubieten, ihre Daten in der FürthApp und künftig dem Internetauftritt unter der Rubrik Parken zur Verfügung zu stellen.

 

Zudem hat sich bei einer Marktrecherche gezeigt, dass auch weitere Fürther Parkhäuser in einzelnen Apps angezeigt werden. Es sind dies die Parkhäuser Europaallee, Hornschuchcenter, Carré Fürther Freiheit, Mathildenstraße und Neue Mitte Fürth (https://paybyphone-parken.de/standorte/#premium, Anbieter ist sunhill technologies aus Bubenreuth).

 

Da derzeit der Vertrag mit dem Anbieter des SMS-Parken ausgelaufen ist und nicht mehr verlängert wurde (vgl. BWA vom 08.05.2019, TfA/277/2019), wird auch hier ein zeitgemäßer und komfortabler Ersatz gesucht. Dies kann mit der digitalen Lösung über die App Teil des Parkleitsystems werden.

 

Beschilderung

 

Das Fürther Stadtbild ist durch zahlreiche Baudenkmäler maßgeblich bestimmt. Fürth zählt zu den sechs besterhaltenen historischen deutschen Großstädten (neben Leipzig, Dresden, Regensburg, Heidelberg und Oldenburg). Zudem hat es die höchste Denkmaldichte in Bayern (https://www.fuerthwiki.de/wiki/index.php/Denkmalstadt). Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung eines „klassischen“ Parkleitsystem mit zahlreichen Schilderstandorten mit den auch hierbei einzuhaltenden Grundsätzen der Einheitlichkeit, Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Kontinuität der Wegführung nicht nur wegen des Stadtbildes, aber auch wegen des insgesamt sehr engen öffentlichen Raumes und der zahlreichen Leitungen im Boden als sehr problematisch anzusehen.

Von Anfang an war es daher auch der Wunsch des Fürther Bau- und Werkausschusses, die Anzahl der Schilder auf ein Minimum zu beschränken (vgl. Beschluss des BWA vom 15.07.2015: „Der Vorschlag von Herrn StR Au zur Reduktion der erforderlichen Hinweisschilder (Nennung des jeweils nächsten Parkhauses und Zusammenfassung der Nachfolgenden) soll Priorität haben“). Die Verwaltung hat hierzu verschiedene Vorschläge erarbeitet und auch visualisiert (vgl. BWA vom 15.07.2015, SpA/350/2015). Selbst bei einer weitgehend reduzierten Ausführung ist der Eingriff in den öffentlichen Raum und das Stadtbild als kritisch anzusehen.

 

Zudem lässt sich bei einem „klassischen“ PLS, bei dem die Schilder statisch und nur die Restplatzanzeige dynamisch ist, eine schrittweise Umsetzung wegen der erforderlichen Kontinuität der Zielführung nur schwer realisieren.

 

Hinzu kommt, dass in Fürth zahlreiche, sehr stark nachgefragte Veranstaltungen über das Jahr verteilt angeboten werden. Diese bedingen oft Eingriffe in den Verkehrsablauf und die normale Routenwahl. Prominentestes Beispiel ist die Fürther Michaeliskirchweih, die zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland zählt. Auf Grund der Eingriffe in zahlreiche Hauptverkehrsachsen sind einige Parkmöglichkeiten während der Kirchweih nicht oder nur auf gänzlich anderen Wegen zu erreichen.

 

Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, auf flexibel programmierbare Freitextanzeigen mit LED-Technik zu setzen (vgl. BWA vom 13.01.2016; SpA/384/2015). Diese können andere Routen, sonstige Verkehrsinformationen oder auch allgemeine Hinweise für Besucher und Verkehrsteilnehmer anzeigen. Die Freitextanzeigen sollen an den Entscheidungspunkten für die Routenwahl zu den einzelnen Parkbereichen platziert werden. Auf weitere ortsfeste Beschilderung soll soweit wie möglich verzichtet werden. Ein Beispiel für ein Parkleitsystem mit frei programmierbaren Anzeigen findet sich z. B. in der Stadt Thun (Schweiz).

 

Grafik: SpA/Vpl Fürth, SpA/384/2015

 

 

https://www.swarco.com/de/stories/thun-switzerland

 

 

Zusammenfassung

 

Aktuell ergibt sich also eine neue Situation, in der ein Parkleitsystem mit möglichst wenig ortsfesten Schildern, die dafür aber flexibel nutzbar sind, technisch möglich ist. Es können zudem auch erstmals Straßenrandparkplätze integriert werden. Zahlreiche, auch große Anbieter sind bereits in diesem Markt tätig, weitere Anbieter haben für die kommenden Wochen und Monate ihren Markteintritt angekündigt.

 

Neben der Wegeleitung können auch weitere Funktionen wie das bargeldlose Bezahlen per Smartphone integriert angeboten werden. Die Handhabung für die Stadt wird erleichtert (weniger Bargeld an Parkscheinautomaten), die Kenntnis über die Parkraumnachfrage wesentlich verbessert, so dass für die Stadt optimierte Lösungen möglich werden.

 

  1. Weitere Vorgehensweise und Umfang des Parkleitsystems

 

Vergabe der App-Lösung

Es wird vorgeschlagen, einen Auftrag für die Bereitstellung einer Smartparking-App an einen oder mehrere Anbieter (Plattformlösung) zu vergeben.

 

Die Vergabestelle des Baureferats hat die Möglichkeiten einer Vergabe geprüft und folgendermaßen zusammengefasst:

Die Vergabe des Smartparkings ist grundsätzlich vergaberechtsfrei.

Es wird die Durchführung eines Vergabeverfahrens als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) empohlen, ähnlich dem laufenden Vergabeverfahren für das Carsharing.“

 

Beschilderung

Die Planung der notwenigen Beschilderung für die Bereichswegweisung an ausgesuchten Standorten mit dynamischen Freitextanzeigen, die bei Bedarf auch andere Informationen anzeigen können, kann parallel erfolgen. Sobald die erforderlichen Daten zu freien Parkraumkapazitäten hinsichtlich Menge und Güte vorliegen, können diese dann ebenfalls angezeigt werden.

 

Parkraumanalyse mit Handlungsempfehlungen

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, als Teil und im Sinne des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), die vorhanden öffentlich zugänglichen Parkraumkapazitäten vorrangig in Gebieten mit zumindest zeitweise hoher Nachfrage wie etwa der Innenstadt erfassen zu lassen, um Parkraumangebot und -nachfrage gegenüberstellen zu können und daraus Handlungsempfehlungen für ein wirksames Parkraummanagement entwickeln zu können. Über den Umfang der Gebiete und die zu erwartenden Kosten wird der BWA jeweils im Einzelfall vor Vergabe der Leistung informiert.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: