Betreff
Stellplatzablöse für 6 Kfz. Königstraße 117, Flur-Nr. 653
Vorlage
BaF/038/2019
Aktenzeichen
2018/3071/602/VG/01
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.


Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Wohngebäudes im rückwärtigen Teil des Grundstücks zwischen dem straßenseitigen denkmalgeschützten Gebäude und dem Stadtparkareal.

Durch die Errichtung der 7 Wohnungen entsteht ein Stellplatzmehrbedarf von 10 Stellplätzen.

Lediglich 4 davon können auf dem Grundstück hergestellt werden. Die restlichen Stellplätze können weder auf dem Grundstück noch in der Nähe des Anwesens hergestellt bzw. nachgewiesen werden.

 

Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.

Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bzw. die hochwertige Weiternutzung eines Denkmals.

 

Die Neuerrichtung von zusätzlichen Wohneinheiten im innerstädtischen Bereich wird zur langfristigen Sicherung des Denkmals und des Gebietscharakters befürwortet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: