Das Baureferat nimmt zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.6.2019 wie folgt Stellung:
Eine Überführung oder Unterführung für den Fuß- und
Radverkehr wäre an der Ottostraße grundsätzlich wünschenswert, aber wegen der
zu überwindenden Höhenunterschiede (überschlägig ca. 8 m bzw. ca. 6 m) als
Rampe mit einer enormen Längenentwicklung und großem Platzbedarf verbunden oder
mittels Aufzügen denkbar, die hohe Betriebskosten nach sich ziehen.
Zur Verbesserung der Situation sind Radverkehrsanlagen im
Bereich der Schwabacher Unterführung vorgesehen (Tagesordnung des BWA vom
17.07.2019).
Zusätzlich zu der Bahn sind Straßen (Südwesttangente), der
Main-Donau-Kanal und die Flusstäler bestimmende Zäsuren im Verkehrsnetz, die
bislang oft nur ein umwegiges Queren erlauben. Im Zuge des
Verkehrsentwicklungsplans sollen daher die Netze aller Verkehrsträger
untersucht werden, on und wo zu große Lücken bestehen und ob und wie diese
(zumindest prinzipiell) geschlossen werden sollen. Die bauliche Ausgestaltung
kann erst sinnvollerweise nach Feststellen des Bedarfs und der baulichen
Machbarkeit entwickelt werden.
Über- und Unterführung sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Solche Projekte werden aber aus verschiedenen Quellen des Bundes und/oder des Landes gefördert. Für die Förderung ist in der Regel auch der Nachweis der verkehrlichen Wirkungen (und damit auch der Folgewirkungen z. B. von CO2 etc.) verbunden. Dieser wäre im Zuge der weiteren Planung entsprechend zu erarbeiten und zu führen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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