Betreff
Ergänzung der Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 332 b "Im Stöckig"
Vorlage
SpA/732/2019
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2. Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 332b „Im Stöckig“ werden die Planungsziele dahingehend konkretisiert, dass im Geltungsbereich nur Gebäude mit maximal sechs Wohneinheiten errichtet dürfen und die maximal zulässige Grundflächenzahl aus der Umgebung entwickelt werden soll.
3. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauwerber Verhandlungen zu Erreichung der o. g. Ziele aufzunehmen. Soweit diese nicht erreicht werden können, ist die Entscheidung über den Bauantrag gem. § 15 BauGB zurückzustellen.


Für das Grundstück Im Stöckig 125 liegt dem Baureferat ein Antrag zur Errichtung eines Neunfamilienhauses vor. Eine Vorberatung im Baubeirat hat am 08.07.2019 stattgefunden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 332b „Im Stöckig“ z
wischen den Straßen In der Lohe, Im Stöckig, der Heldstraße und dem Starenweg.
Gemäß Beschluss des Bauausschusses ist die Zielsetzung dieses Bebauungsplanes die Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen
auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet.
Unter Berücksichtigung der in der Umgebung und der im Geltungsbereich bereits bestehenden Wohnbebauung, soll der Tendenz zur weiteren übermäßigen Verdichtung entgegengewirkt werden. Sowohl im Maß der baulichen Nutzung als auch in der Zahl der Wohneinheiten je Gebäude sollen Festsetzungen getroffen werden, die dies sicherstellen.
Entsprechend der Situation in der Umgebung und im städtebaulich maßgeblichen Umfeld sollen im Geltungsbereich nur Gebäude mit maximal sechs Wohneinheiten errichtet werden dürfen und die maximal zulässige Grundflächenzahl der näheren Umgebung angepasst werden.

Im weiteren Planungsprozess ist zu prüfen ob auf Grund der inneren Gliederung des Baugebietes für Teilbereich eine weitere Einschränkung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten erforderlich ist.

Zur Erreichung der o. g. Ziele sollen durch die Verwaltung entsprechende Verhandlungen mit dem Bauwerber geführt werden.
Sollten diese Ziele nicht erreicht werden können, ist der Bauantrag gem. § 15 BauGB zurückzustellen, da dies den zukünftigen Zielen (s.o.) des Bebauungsplanes widersprechen würde.




Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 332b

Lageplan

Ansicht