Keine Beschlussfassung, nur Kenntnisnahme
Zum Antrag der
CSU-Stadtratsfraktion vom 13.06.2019 teilt das Baureferat mit:
Die Gebäudewirtschaft
ermöglicht bereits bislang ehrenamtlich tätigen Personen das Tätigwerden in
Schulen, Kindergärten etc. Die Eltern wenden sich an die Abteilung Bauunterhalt
in der Gebäudewirtschaft, um sich bezüglich des Umfangs, der Materialien und
der geplanten Termine für die gewünschten Arbeiten abzustimmen.
Zur Frage des
Versicherungsschutzes der ehrenamtlich tätigen Personen hat das Rechtsamt am
09.07.2019 nachstehende juristische Einschätzung verfasst:
„Für Eltern oder
andere Personen, die ehrenamtlich in Schulen oder Kindertagesstätten
„Schönheitsmaßnahmen“ in Klassenzimmern oder Gruppenräumen vornehmen, besteht
Haftpflichtversicherungsschutz über die VKB und Unfallversicherungsschutz über
den KUVB. Voraussetzung ist, dass sie die Tätigkeiten mit Einverständnis der
Stadt vornehmen und dass es sich wirklich um ehrenamtliches Tätigwerden handelt
(also nicht z.B. entgeltliche „Beauftragung“ der Malerfirma eines Vaters unter
Umgehung des Vergaberechts).
Werden Schäden angerichtet, egal ob an Schuleigentum oder
untereinander, ist allerdings eine evtl. bestehende private
Haftpflichtversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen. Nur wenn eine solche
nicht eintritt, wird unsere Haftpflicht eingeschaltet.
Für Schüler/innen besteht Versicherungsschutz, wenn es sich um eine
Schulveranstaltung handelt, z.B. im Rahmen einer Projektwoche „Verschönerung
der Schule“.
Das Rundschreiben des Bayerischen Städtetages zum Thema Versicherungsschutz
ehrenamtlich Tätiger ist angehängt.“
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Rundschreiben des Bayerischen Städtetages zum Thema Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger