Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt bei dem denkmalgeschützten
Gebäude den Ausbau des Spitzbodens (Mansarddach) zu einer Wohnung.
Durch den Ausbau entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 1 Kfz; dieser kann weder auf eigenem Grundstück noch in der Nähe nachgewiesen werden.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, die Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten jedoch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im bestehenden Gebäude ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Der Antragsteller bittet den Kfz-Stellplatz ablösen zu dürfen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan