Betreff
Hort VII Lehenstraße 15 - Außenspielfläche Fl.Nr. 190/3 - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0102/2019
Aktenzeichen
1904-421
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Herstellung einer Außenspielfläche des Horts Lehenstraße mit einem Gesamtkostenansatz von 60.000 EUR.

 


Planungsanlass

Der städtische Hort „Tintenklecks“ in der Lehenstraße 15 soll auf der zwischenzeitlich brachliegenden ehemaligen Gartenfläche hinter der Burgfarrnbacher Scheune eine neue Außenspielfläche erhalten, die die bestehende Außenspielfläche neben dem Gebäude entlasten soll.

 

Das Jugendamt hat das Baureferat/Grünflächenamt gebeten, hierfür die Planungsleistungen zu erbringen und die Maßnahme umzusetzen. Nach Vorstellung der Hortleitung soll dabei insbesondere eine Fläche für unterschiedliche Ballspiele geschaffen werden.

 

 

Bestand

Die Fläche ist derzeit ein 250 cm ehemaliger Garten, der zwischenzeitlich nicht mehr genutzt wird. Es besteht ein fußläufiger Zugang von der Lehenstraße. Eine Befahrung ist nur von Norden über Grundstücke Dritter möglich, welches aber in der Vergangenheit kein Problem darstellte.

 

Im Süden grenzt die Rückseite des städtischen Gebäudes „Burgfarrnbacher Scheune“ an das Grundstück, von dieser Seite erfolgt auch die Erschließung des Gebäudes. Die Scheune wird künftig als Lagerraum für unterschiedliches städtischen Inventar wie historische Gegenstände der Berufsfeuerwehr genutzt. Die Zugänglichkeit zum Scheunentor wird durch die geplante Baumaßnahme nicht eingeschränkt.

 

An der Nordseite grenzt sowohl die Turnhalle als auch das Grundstück des TSV Burgfarrnbach an.

 

Es gibt einen vergleichsweise jungen Walnussbaum in der nord-östlichen Gartenecke, der unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fällt und während der Baumaßnahme entsprechend geschützt wird.

 

Ansonsten gibt es keinen erhaltenswerten Gehölz- oder Vegetationsbestand. Derzeit ist nahezu die gesamte Fläche mit Ruderalvegetation überwuchert. Zwischenzeitlich wurde die Ruderalvegetation vom Grünflächenamt beseitigt, so dass die notwendigen Voruntersuchungen des Bodens durchgeführt werden können.

 

 Blick von der Scheune nach Norden zur Turnhalle

 

 Blick nach Süden auf Scheune und Scheunentor

 

 Zuwegungen von der Lehenstraße

 

 

Entwurfsbeschreibung

Dem Wunsch der Einrichtung entsprechend entsteht auf der Fläche ein 10 x 8 m großes Spielfeld aus Kunststoff mit zwei Basketballständern, zwei mobilen Kleintoren und Bodenhülsen für die Montage eines Volleyballnetzes. Die Feldgröße entspricht keiner Regelabmessung für Ballspiele, ist aber für die Zwecke der Einrichtungen in dieser Größe ausreichend.

 

Um den Baumschutz des bestehenden Walnussbaumes zu gewährleisten erfolgen im Kronentraufbereich keine größeren Belagsarbeiten. Es entsteht lediglich eine Rindenmulch- bzw. Holzhäckselfläche und ein Holzdecks als Sitz- und Aufenthaltsbereich. Einige Sandsteinquader bieten unter der Walnuss ebenfalls die Möglichkeit des Sitzens.

 

An der Rückseite der Scheue entsteht vor dem Tor eine kleine gepflasterte Fläche. Der schmale Grundstücksstreifen zur Lehenstraße wird als Zugang in wassergebundener Decke ausgebaut.

 

Entlang der Westgrenze wird der bestehende Gehölzstreifen aus überwiegend Flieder aufgewertet und mit Gehölzen und bodendeckenden Stauden ergänzt. Die verbleibenden Flächen werden als Rasenflächen ausgebildet.

 

Die Zufahrt zur Rückseite der Scheune und zum vorhandenen Scheunentor ist über das Grundstück des TSV Burgfarrnbach wie bisher weiterhin möglich. Da es nach Aussage der beteiligten Dienststellen nur sehr selten zur Befahrung der Fläche kommt, nimmt weder die Rasen- noch die Kunststofffläche durch eine Befahrung Schaden.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Schreiben vom 15.08.2019 instruiert. Bislang sind noch nicht alle Stellungnahmen eingegangen. Sofern bis zur Sitzung noch maßgebliche Einwände oder Vorschläge zur Entwurfsplanung eingehen werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben. Aufgrund der Lage des Grundstücks und der grundsätzlichen Verfügbarkeit wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass wesentliche Belange anderer Dienststellen berührt sind.

 

Die Zufahrt während der Baumaßnahme muss zwingend über die Grundstücke Dritter erfolgen (Fl. Nr. 193/4 und 190/4). Bei den Grundstücksbesitzern wird eine entsprechende Erlaubnis selbstverständlich eingeholt.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 60.000,- EUR, dabei entfallen 50 T€ auf die Bau- und 10 T€ auf die Baunebenkosten.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 6 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 150 € (netto) vergleichsweise hoch. Dies ist aber einerseits der erschwerten Zugänglichkeit des Baufeldes und der relativ aufwändigen Kunststofffläche, andrerseits der derzeitigen Preissituation im Baugewerbe geschuldet.

 

Die Maßnahme wird analog der bisherigen Finanzierung von Freianlagen in Kindertagesstätten aus der jährlichen Pauschale in Höhe von 113.500 € finanziert.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts dargestellt werden.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme noch im Herbst 2019 auszuschreiben und bis Jahresende zu vergeben. Baubeginn wäre aus heutiger Einschätzung Frühjahr 2020.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

60.000 €

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4640.9506.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Entwurf