Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.09.2019 - Prüfantrag: Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Vorlage
BaF/0043/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Stadt Fürth als "Solarstadt" steht aufgrund des unübersehbaren Klimawandels und des derzeit erstärkten Klimabewusstseins der Bevölkerung in der Pflicht, ökologischen und umweltbewussten Belangen Rechnung zu tragen.

 

Somit wächst auch die Nachfrage, auf denkmalgeschützten Gebäuden Solaranlagen zu errichten.

 

Andererseits sind gleichzeitig die denkmalschutzrechtlichen Belange ausreichend zu würdigen und das kulturelle Erbe -das einer gesteigerten Sozialbindung unterliegt- zu erhalten. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat hierbei die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls welche grundgesetzlich verankert sind, in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitsgrundsatz zu beachten.

 

Daher führen entsprechende Anfragen zu einer komplexen Gemengelage,

die nur in Abwägung des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist.

Eine pauschale Befürwortung oder Ablehnung wird den Belangen des Denkmal- und Umweltschutzes nicht gerecht, zudem auch die Aspekte der Stadtbild- und Heimatpflege zu betrachten sind.

 

Grundsätzlich ist eine Installation von Solaranlagen auf Flachdächern denkmalgeschützter Gebäude denkbar (s. Bsp. Darby-Kaserne).

 

Vielmehr gilt es -zur Erhaltung und Entwicklung der historischen und bislang fast "cleanen" Dachlandschaft in Fürth- immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und entsprechende Standards festzulegen, die im Einzelnen der Anlage "Abwägungsbelange" zu entnehmen sind,

zumal die Stadt Fürth auch "Denkmalstadt" mit 1.686 Einzelbaudenkmälern, 10 Ensembles und 61 Bodendenkmälern ist.

 

Die Frage nach der Vereinbarkeit von erneuerbaren Energien und denkmalpflegerischen Zielsetzungen steht auch beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) aktuell im Fokus des Interesses. Langfristig gesehen müssen auch hierzu neue technische Möglichkeiten erprobt und bewertet werden wobei der Prozess noch in den Anfängen steckt aber fortzuführen ist. Sofern die Stadt Fürth hier beispielhaft vorangehen will, stünde das BLfD gerne für Diskussionen und Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Vereinzelte vorhandene Anlagen wurden ohne denkmalschutzrechtliche Erlaubnis errichtet.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Abwägungsbelange