Betreff
infra fürth verkehr gmbh; Tariffortschreibung zum 01.01.2020 und VGN-Innovationspaket
Vorlage
Rf. II/0209/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

1.    Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für den Beschluss der infra fürth verkehr gmbh in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH wie folgt zu ermächtigen:

Dem VGN-Innovationspaket wird zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass der Freistaat Bayern die von der VGN GmbH für die Verkehre im SPNV ermittelten Einnahmeverluste aus der Aussetzung der Tariferhöhung 2020 in voller Höhe trägt.

2.    Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, im Grundvertragsausschuss eine gleichlautende Erklärung abzugeben bzw. dortige Zustimmung zum VGN-Innovationspaket herbeizuführen. Es wird der Verpflichtung zugestimmt die Einnahmeverluste aus der Tarifstabilität 2020 auf die Dauer von 5 Jahren in der zugeschiedenen Höhe zu tragen.

 


Wie in der Stadtratssitzung vom 24.07.2019 unter TOP 4 berichtet, hatte der VGN im Nachgang zum ÖPNV-Gipfel im April dieses Jahres ein Innovationspaket (siehe Anlage) entworfen, das verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Kunden sowie zur Vereinfachung des ÖPNV beinhaltet. Ziel ist es, den ÖPNV im Verbundraum für alle Bürger attraktiver zu machen. Es wird damit ein Beitrag zur Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr hin zum Umweltverbund geleistet, was wiederum Umwelt, Klima und Luft zugutekommt.

 

Die Staatsregierung hat zwischenzeitlich zugesichert, dass das Maßnahmepaket in seiner Gänze vom Freistaat befürwortet und finanziell mitgetragen wird. Damit geht einher, dass in 2020 der Tarif 2019 unverändert angewandt wird. Es wird über das gesamte Sortiment hinweg keine Tarifänderungen geben; der Tarif wird also auf dem Stand 2019 fortgeschrieben.

 

Die Entscheidungen über das Innovationspaket und damit auch den Tarif 2020 werden in der VGN-Gesellschafterversammlung am 26.09.2019 und dem Grundvertragsausschuss am 10.10.2019 getroffen.

 

Finanzielle Auswirkungen des Maßnahmepakets

Das Innovationspaket wird in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt zwischen 15 Mio. € und 20,4 Mio. € kosten. Die Finanzierung erfolgt durch die Grundvertragspartner und den Freistaat Bayern in einem Verhältnis von 61,4% für den Freistaat und 38,6% für die Grundvertragspartner. Die Abweichung von der ursprünglich angenommenen 50/50-Teilung der Kosten ergibt sich daraus, dass der Freistaat sich bereit erklärt hat, die Mindereinnahmen des Schienenpersonennahverkehrs aus der Tarifstabilität 2020 alleine zu tragen.

 

Die Finanzierung der Tarifstabilität 2020 macht jährlich einen Anteil von 9,7 Mio. € an dem Innovationspaket aus. Die Aufgabenträger verpflichten sich dazu diesen Betrag auf die Dauer von 5 Jahren auszugleichen. 2021 wird eine Evaluierung der Mindereinnahmen und in Abhängigkeit des Ergebnisses der Evaluierung ggf. eine Reduktion der Ausgleichsleistungen ab 2022 vorgenommen. Rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre, spätestens im ersten Quartal 2024, werden die Partner das weitere Vorgehen abstimmen.

 

Auf die Stadt Fürth entfallen zur Finanzierung des Innovationspakets inkl. Tarifstabilität 2020 folgende Beträge:

 

2020

2021

2022

2023

2024

430.365 €

491.457 €

634.007 €

623.824 €

613.642 €

 

Hierin enthalten sind jährlich 271.524 € zum Ausgleich der Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen aus der Tarifstabilität 2020. Auf die Dauer von 5 Jahren ergibt sich somit eine Belastung von insg. 2,8 Mio. €.

 

Anmerkungen zu weiteren Entwicklungen im ÖPNV

Der Freistaat will ein 365-Euro-Jugendticket zum Schuljahr 2020/2021 einführen. Dieses Jugendticket, das für Schüler und Auszubildende gelten soll, wird verbundweite Gültigkeit haben. Die genauen Parameter des Jugendtickets sind noch nicht geklärt. Es wird bislang von Mindereinnahmen im VGN-Gebiet von insgesamt 43,3 Mio. € ausgegangen. Je nach genauer Ausgestaltung und Beteiligung des Freistaats muss für die Stadt Fürth mit einer jährlichen Mehrbelastung zwischen 100 Tsd. und 400 Tsd. € gerechnet werden.

Außerdem werden weiterhin Verbesserungen im städtischen ÖPNV vorgenommen wie Haltestellenneubauten, Busbeschleunigung und Gewerbegebietanbindungen, die zu dauerhaften Ausgabenmehrungen und einmaligen Ausgaben führen. So z.B. die dem Bau- und Werkausschuss vorgelegte Erschließung Mainstraße, Hafen, Golfpark West, Hardhöhe West, die einmalige Kosten von ca. 55 Tsd. € und jährliche Folgelasten von ca. 290 Tsd. € auslöst.

 

Rechtliche Grundlage der Gremienbeschlüsse

Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) überlagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäfts-führer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Der § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH sieht vor, dass wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen, und somit auch in der Verkehrs-GmbH, von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FVA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung gegeben.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

2.800.000 € auf 5 Jahre

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


VGN-Innovationspaket