Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.09.2019 - Ausweisung des Venuswegs als verkehrsberuhigter Bereich
Vorlage
SVA/0183/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Venusweg verläuft ab der Sonnenstraße in allgemein östliche Richtung und ist für Kraftfahrzeuge nicht durchgehend befahrbar. Sowohl entlang der nördlichen als auch der südlichen Straßenseite sind Senkrechtparkstände baulich angelegt, die der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen. Zwischen den Gebäuden entlang des Venusweges und den Senkrechtparkständen verlaufen Gehwege. Der Venusweg weist keinen Durchgangsverkehr auf. Es dominiert der Ziel- und Quellverkehr, ausgenommen hiervon ist der Radverkehr, für den eine Anbindung an die Waldstraße besteht. Das Umfeld des Venusweges ist für höhere Fahrgeschwindigkeiten nicht geeignet, auch die relativ kurze Streckenlänge der Straße fördert keine höheren Geschwindigkeiten.

Für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches fehlt es an den baulichen Voraussetzungen, da der Venusweg gerade nicht niveaugleich ausgebaut ist. Der Straßenraum wird überwiegend durch Kfz-Stellplätze geprägt, ein städtebaulicher Nutzen eines verkehrsberuhigten Bereiches erschließt sich nicht. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Venusweg nicht empfehlen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: