Der Bau- und Werkausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt
dem Stadtrat die Erteilung der/Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden
Beschluss des Bau- und Werkausschusses und erteilt die Projektgenehmigung gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Generalsanierung der Außenanlagen
des Förderzentrums Nord mit einem Gesamtkostenansatz von 1.030.000 EUR.
Die Realisierung erfolgt in vier Bauabschnitten im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Planungsanlass
Die neue Schulleitung des Förderzentrums Nord bat im
Herbst 2017 zu einem Ortstermin zur Begehung der Außenanlagen. Ursprünglicher
Anlass war ein unvollendetes Bauwerk aus der Zeit des vorherigen Schulleiters
(Schülerprojekt). Bei dieser Gelegenheit wurden die Außenanlagen insgesamt
besichtigt und beurteilt und ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt.
Am 18.12.2018 fand eine Arbeitsschutzbegehung in den
Außenanlagen der Einrichtung statt, die diesen dringenden Handlungsbedarf
bestätigte. Es wurden insgesamt 25 einzelne Mängel festgestellt, wobei die
schwerwiegendsten unmittelbar beseitigt wurden. Gleichzeitig wurde
festgestellt, dass eine Generalsanierung der Außenanlagen notwendig wäre, um
dauerhaft sichere und nutzbare und den Ansprüchen der Einrichtung gerecht
werdende Freianlagen zu schaffen.
Bestand
Die Schulhofflächen befinden sich seit längerem in
einem sanierungswürdigen Zustand und zeigen sich im Wesentlichen noch in dem
Zustand zur Zeit der Nutzungsaufgabe durch die amerikanischen Streitkräfte. Es
hat im Laufe der Jahre einige Nachrüstungen in den Freianlagen gegeben, diese
entstanden jedoch in der Regel in Eigenleistung der Schule und nicht als
städtische Baumaßnahme mit Betreuung durch das Baureferat.
Derzeit fehlen ausreichende Spiel- und Sportangebote
und attraktive Aufenthalts- und Ruhezonen für die hohe Anzahl von Schülern.
Zudem ist die gesamte Fläche nicht ausreichend beschattet, so dass die
Aufenthaltsqualität im Sommer erheblich leidet. Die Spielgeräte sind in weiten
Teilen deutlich überaltert und verbraucht und mussten in Folge der Feststellung
der Arbeitsschutzbegehung auch teilweise ersatzlos abgebaut werden
Die gesamte Bearbeitungsfläche umfasst ca. 5.400 m².
Aufgrund der enormen Flächengröße kann die Umsetzung der Sanierung nur in
verschiedenen Bauabschnitten erfolgen.
Entwurfsbeschreibung
In
intensiven Abstimmungsgesprächen mit der Schulleitung wurde entsprechend den
Bedürfnissen und Wünschen der Einrichtung ein Gesamtkonzept entwickelt, das
allen bestehenden und künftigen Anforderungen Rechnung trägt. Hierzu wurde die
gesamte südliche Pausenhoffläche in vier verschiedene Bereiche und
Bauabschnitte gegliedert, die je nach Alter der Schüler unterschiedliche
Angebote erhalten. Ziel ist es je einen Bereich für die „Jüngeren“, die
„Mittleren“ und die „Älteren“ Schüler zu schaffen. Zwei getrennte Ruhebereiche
sowie verschiedene Spiel- und Sportangebote runden das Angebot insgesamt ab.
Ein neues Wege- und Platzkonzept erstreckt sich über die gesamte
Bearbeitungsfläche. Der Hauptweg um das Schulgebäude besteht aus einem
Betonpflasterbelag der über verschiedene Plätze führt. Die Plätze werden mit
festen Sitzmöbeln, vorwiegend aus Beton-Quadersteinen (teilweise mit
Sitzauflagen aus Holz).
An mehreren Knotenpunkten oder Richtungswechseln befinden sich Sitzkreise, die ebenfalls mit teilweise holzbeplankten Sitzsteinen vorgesehen sind. Es entsteht ein neuer Pausenhof mit einer neuen Zufahrt. Die Zufahrt erhält ein neues Tor und dient sowohl für Anlieferungen, als auch für Pflegefahrzeuge - ggf. auch als Notzufahrt für die Feuerwehr.
Der vorhandene Gehölzbestand ist in einem schlechten Zustand bzw. besteht aus stachligen und giftigen Gehölzen und muss daher teilweise entfernt werden. Es müssen für die Maßnahme keine Bäume gefällt werden, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Bei der Neugestaltung der Außenanlagen werden auf der gesamten Fläche über 30 neue Bäume gepflanzt und mit freiwachsenden heimischen Strauchbepflanzungen gezielt ergänzt. Der noch intakte Baum- und Strauchbestand wird in die Planung integriert.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 01.08.2019
instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände
erhoben. Die Hinweise und Ergänzungen werden in den folgenden Planungsphasen
berücksichtigt.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 1.030.000 EUR und verteilen sich wie folgt:
BA |
Größe |
BK |
BNK |
Summe |
€/m² |
BA 1 |
750 m² |
149 T€ |
17 T€ |
166 T€ |
221,33 |
BA 2 |
1.150 m² |
199 T€ |
21 T€ |
220T€ |
191,30 |
BA 3 |
2.000 m² |
269 T€ |
32 T€ |
301 T€ |
150,50 |
BA 4 |
1.500 m² |
319 T€ |
24 T€ |
343 T€ |
228,67 |
Summe |
5.400 m² |
936 T€ |
94 T€ |
1.030 T€ |
190,74 |
Die Planungsleistungen für die Freianlagenplanung (Kgr
732) in Höhe von rd. 62 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht
und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.
Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter
liegen mit ca. 145 € (netto) im üblichen Rahmen für Generalsanierung von Schul-
und Pausenhöfen.
Auf der Haushaltsstelle 2954.9506.0000 (Schulpauschale
des GrfA) stehen aus den Haushaltsjahren 2018/2019 noch 138 T€ zur Verfügung.
In den Folgejahren 2020 und 2021 beträgt der Ansatz nach heutigem Kenntnisstand
jeweils 127,5 T€, so dass mit insgesamt bis 2021 393 T€ zur Verfügung stehen,
womit die Bauabschnitte 1 und 2 in den Jahren 2020 und 2021 realisiert werden
können. Für die Bauabschnitte 3 und 4 erfolgen zu den Haushalten 2022 bis 2024
jeweils eigene Haushaltsmeldungen, da die Schulpauschale in dieser
Größenordnung nicht mehr herangezogen werden kann. Sollten die benötigten
Mittel in dieser Form in die jeweiligen Haushalte eingestellt werden, könnte
mit Fertigstellung des 4. Bauabschnitt in 2025 die Gesamtmaßnahme abgeschlossen
werden.
Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur
geringen zusätzlichen Leistungen (keine wesentliche Flächenmehrung) nicht
separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im bestehenden
GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts dargestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.030.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A.
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
X |
ja |
Hst.
2954.9506.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: eigene
Haushaltsmeldung für die Haushalte 2021 und 2022 |
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Lageplan mit Bauabschittsbildung
Fotodokumentation Bestand
Entwurf