Der Kulturausschuss / der Finanzausschuss / der Stadtrat beschließt die Richtlinien für die Verleihung von Kulturpreisen, Kulturförderpreisen und Sonderpreisen Kultur der Stadt Fürth hinsichtlich der Preisgelder und Durchführungskosten sowie des Stimmrechts wie vorgelegt anzupassen.
Aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen, der von OB Dr. Thomas Jung in den Kulturausschuss delegiert wurde, wird folgende Änderung der Richtlinien vorgeschlagen:
Änderungen:
§ 3 Ausstattung der Preise
Für die Vergabe der Preise stehen alle 2 Jahre 28.000 Euro aus zwei Haushaltsjahren (je 14.000 Euro) zur Verfügung.
1. Das Preisgeld für den Kulturpreis der Stadt Fürth beträgt 8.000 Euro
2. Die Kulturförderpreise der Stadt Fürth sind mit je 3.000 Euro ausgestattet.
3. Die Sonderpreise Kultur der Stadt Fürth sind mit je 5.000 Euro ausgestattet.
Das Kuratorium entscheidet gemäß der vorliegenden Vorschläge, welche Preise zu vergeben sind.
Für die Durchführung der Preisverleihung stehen 4.000 Euro zur Verfügung.
§ 7 Kuratorium
(2) Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:
3 Vertreter/-innen aus den 3 stärksten Stadtratsfraktionen. Diese haben pro Fraktion je eine Stimme.
Des weiteren Kraft Amtes: (wie bisher) …….
(3) gestrichen.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Beschluss des Stadtrates vom 20.11.2019 zum 1.1.2020 in Kraft. Zugleich treten die Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises, der Kulturförderpreise und der Sonderpreise Kultur der Stadt Fürth, wie sie mit Beschluss vom 27.6.2012 gefasst wurden, außer Kraft.
Erläuterungen:
Mit der Vergabe der Preise in drei Kategorien in unterschiedlicher Zusammensetzung hat die Stadt Fürth eine größtmögliche Flexibilität. Die Einführung eines weiteren Preises, der an Organisationen und Vereine vergeben werden kann, ist nicht notwendig, da die Preiskategorien „Kulturförderpreis“ und „Sonderpreis“ eine Vergabe an Gruppen bzw. an Einrichtungen bereits vorsehen.
Eine Anpassung der Preisgelder ist aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie im allgemeinen Gefüge von Kulturpreisen notwendig.
Bisher:
Kulturpreis = 6.000 Euro
Kulturförderpreis = 2.000 Euro
Sonderpreis Kultur = 3.000 Euro
In der Regel sind 1 Kulturpreis, 1 Sonderpreis sowie 2 Kulturförderpreise verliehen worden, die Summe der Preisgelder lag damit bei 13.000 Euro. Die Durchführungskosten lagen bei 3.000 Euro. Der Gesamtetat betrug 15.000 Euro. Es gab die Möglichkeit, 1.000 Euro aus dem frei verfügbaren Fonds der entsprechenden Haushaltsstelle zu entnehmen.
Ab 1.1.2020 wird empfohlen:
Kulturpreis = 8.000 Euro
Kulturförderpreis = 3.000 Euro
Sonderpreis Kultur = 5.000 Euro
Anpassung der Kosten für die Durchführung auf 4.000 Euro
Um der Vielzahl von preiswürdigen Künstler/-innen und Gruppen (auch Organisationen) gerecht zu werden, sollte es die Möglichkeit geben, neben einem Kulturpreis und zwei Kulturförderpreisen auch zwei statt nur einen Sonderpreis zu vergeben.
Für das Gesamtbudget würde das bedeuten:
Kulturpreis = 8.000 Euro
Kulturförderpreis = 3.000 Euro x 2 = 6.000 Euro
Sonderpreis Kultur = 5.000 Euro x 2 = 10.000 Euro
Gesamt = 24.000 Euro zzgl. 4.000 Euro Durchführungskosten = 28.000 Euro
Das bedeutet, dass ab 1.1.2021 pro Jahr 14.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden müssen.
Für die Kulturpreisverleihung im November 2020 sind bereits Haushaltsmittel von 7.500 Euro aus dem Jahr 2019 angespart worden. Es müssten demnach für den Haushalt 2020 statt 7.500 Euro nach der neuen Regelung 20.500 Euro einmalig bereit gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
2020:
28.000 € |
|
nein |
x |
ja |
Einmalig
2020: 20.500 € Jährl.
ab 2021: 14.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
7.500
€ jährl. Hst.3000.6313 |
Budget-Nr.4100 4141000 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Neue Fassung der Richtlinien
Alte Fassung der Richtlinien
Änderungen der Richtlinien