Betreff
Vorlage zum Antrag von Herrn Stadtrat Eichmann, FDP, vom 07.06.2019 - Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge
Vorlage
SVA/0189/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Beschlussvorschlag 1

Alt 1:

Die Stadt Fürth fördert Elektromobilität und beschließt im Rahmen des EmoG die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Parkgebührenpflicht im Stadtgebiet.

Alt 2:

Einer generellen Befreiung von Elektrofahrzeugen im Rahmen des EmoG von der Parkgebührenpflicht wird nicht zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag 2

Die Erteilung von Bewohnerparkausweisen ohne Kostenfestsetzung wird aus Rechtsgründen abgelehnt.

 

 

 


Zu Antrag Nr. 1:

Auf dem Parkplatz auf der Fürther Freiheit dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bereits kostenfrei parken. Eine Ausweitung dieser Regelung auf alle von der Stadt Fürth bewirtschafteten öffentlichen Parkflächen wird zu einem gewissen Einnahmeausfall führen. Die durchschnittlichen Parkeinnahmen belaufen sich auf der Fürther Freiheit auf 4200 € pro Stellplatz und Jahr.

Für die weiteren bewirtschafteten Flächen gilt grundsätzlich:

 

  • Königsplatz : 1500 € pro Stellplatz und Jahr
  • Moststraße : 1900 € pro Stellplatz und Jahr

 

  • Gebhardtstraße 1: 1300 € pro Stellplatz und Jahr
  • Jakob Henle Straße: 3100 € pro Stellplatz und Jahr

 

Wie weit die kostenfreie Parkmöglichkeit auf der Fürther Freiheit derzeit bereits genutzt wird und welche „Einnahmenverluste“ hierdurch bzw. durch die Ausweitung dieser Regelung entstehen, kann seitens des Tiefbauamtes allerdings noch nicht ermittelt werden. Es muss allerdings in jedem Fall mit Einnahmeausfällen gerechnet werden.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Ausweitung der kostenfreien Parkmöglichkeiten für E-Fahrzeuge.

 

Zu Antrag Nr. 2:

Der aktuelle Gesamtanteil an Elektrofahrzeugen in Fürth, die für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises in Frage kommen (keine eBusse oder eLKW) könnten, beträgt 0,95 %. Bei einem Bezug auf die Gesamtzahl der Bewohnerparkausweise zum Stand 31.12.2018 würden bestenfalls 49 Parkausweise kostenfrei erteilt, deren Wert 1.499 EUR entspricht.

Allerdings scheidet eine kostenfreie Erteilung eines Bewohnerparkausweises für ePKW schon aus rechtlichen Gründen aus. Bei dessen Erteilung handelt es sich um eine Amtshandlung im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises, für die nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Rechtsverordnung des Bundes - Gebühren zwingend zu erheben sind. Eine kostenfreie Erteilung wäre daher rechtswidrig.

Darüber hinaus beträgt die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises nach dem Gebührentarif bis zu 30,70 EUR/Jahr. Mit Blick auf die z.T. extrem hohen Stellplatzmieten in Parkhäusern und Tiefgaragen ist die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis als sehr niedrig anzusehen.

Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass eine finanzielle Privilegierung in diesem Fall von Teilen der Bevölkerung, insbesondere in den einwohnerstarken Bewohnerparkgebieten Innenstadt und Südstadt, durchaus auch als ungerecht bzw. negativ wahrgenommen werden könnte. Viele Bewohner dort fahren z.T. sehr betagte Kraftfahrzeuge. Für diesen Personenkreis käme in absehbarer Zeit niemals die Anschaffung eines ePKW in Frage.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: