Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Neuplanung des
Helene-Lange-Gymnasiums ein abgestimmtes Verkehrskonzept für das Quartier zu
entwickeln.
Mit der Frage einer Einbahnregelung in der Tannenstraße war die
Straßenverkehrsbehörde aufgrund einer Bürgeranfrage bereits im Jahr 2011
befasst. Die Tannenstraße ist im Gegenverkehr befahrbar. Ausweichstellen für
breitere Fahrzeuge befinden sich an einigen Einfahrten, welche in aller Regel
freigehalten werden. Beidseitig wird geparkt. Nach Einschätzung der
Straßenverkehrsbehörde würde die Ausweisung einer Einbahnregelung in der
Tannenstraße aufgrund der weiteren Wege vor allem für Anwohner auch Nachteile
bringen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten würden sich vermutlich erhöhen. Für
eine Anliegerstraße besteht kein Handlungsbedarf.
Das sicher nicht geringe Verkehrsaufkommen vor Schulbeginn und zu
Schulschluss birgt Probleme und wohl auch ein höheres abstraktes
Gefährdungspotenzial. Deshalb wurde vor etlichen Jahren auch eine Sperrung der
Tannenstraße, analog zur Maistraße, geprüft. Wegen der Zufahrten in der
Tannenstraße konnte eine Sperrung aber nicht umgesetzt werden. Das Quartier
benötigt eine verkehrliche Überplanung unter Berücksichtigung der
Schulstandorte. Eine isolierte Einbahnregelung in der Tannenstraße wird dem
Gesamtkomplex nicht gerecht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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