Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.11.2019 - Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hinteren Straße
Vorlage
SVA/0199/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag wird abgelehnt


Die Hintere Straße ist im Lärmaktionsplan der Stadt Fürth nicht als Lärmschwerpunkt ausgewiesen. Die Straße ist durchgängig als Verkehrsstraße mit Seitenräumen ausgebaut, besondere Gefahrenpunkte und Unfallhäufungen, die erheblich über die allgemeinen Verkehrsgefahren hinausgehen, liegen in der Hinteren Straße nicht vor. Auch die durch die Polizei durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen in der Hinteren Straße, sowohl in Richtung Oberfarrnbacher Straße als auch in Richtung Hafenstraße lassen keine Erkenntnisse zu, dass in der Straße häufig zu schnell gefahren wird. An der Straße bestehen auch keine besonderen Einrichtungen, die grundsätzlich eine deutlich höhere abstrakte Gefährdung für besonders zu schützende Verkehrsteilnehmer (z.B. Schulkinder) ableiten lassen, wie dies in unmittelbarer Nähe von Schulen im Stadtgebiet Fürth bereits erfolgt ist. Die Verkehrssituation ist durch die Straßenverkehrsbehörde deshalb nach den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu würdigen. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist als Streckenverbot in der Hinteren Straße weiterhin nicht zu rechtfertigen, da weder Gründe der Sicherheit des Verkehrs nach § 45 Abs. 1 Satz 1 noch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 StVO vorliegen.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: