Die Abfallwirtschaft wird beauftragt, unter Beteiligung eines Ingenieurbüros die Eckdaten eines neuen Recyclinghofes Nord, insbesondere erforderliche Projektziele und eine Kostenschätzung, zu erarbeiten und dem Umweltausschuss im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur Entscheidung vorzulegen.
Am
11.07.2019 beschloss der Umweltausschuss, die Planung des neuen Wertstoffhofes
Nord an der Rezatstraße (FlNr. 232, 233 und 236) wiederaufzunehmen bzw.
fortzusetzen. Abf wurde beauftragt, die
wesentlichen Rahmenbedingungen inkl. Kostenschätzung zu klären und dem
Umweltausschuss im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur Entscheidung
vorzulegen.
Bereits
2015 wurden durch beauftragte Ingenieurbüros erste Pläne für die Nutzung
entworfen:
Geplant
war die Zufahrt zu dem ca. 8.000m² großen Grundstück am Rande des zukünftigen
Gewerbegebietes über die Mainstraße und anschließend über eine Privatstraße.
Ein deutlicher Vorteil dieser privaten Zufahrt wäre die Vermeidung eines
Rückstaus der anliefernden Fahrzeuge auf öffentlicher Straße.
Basierend
auf dieser Vorplanung wurden die vom Projekt betroffenen städtischen
Dienststellen erneut um Stellungnahme bezüglich der bestehenden Planungen
gebeten.
Für
das Gewerbegebiet Rezatstraße ist laut Ref. VI eine kleinteilige Parzellierung
mittels einer Ringstraße vorgesehen. Bei der Konzeptionierung des
Wertstoffhofes sollen daher die bisherigen Planungen des Gewerbegebietes
berücksichtigt werden. Die infra teilte die zu beachtenden Anforderungen in
Bezug auf Leitungen bei der baulichen Umsetzung mit. Auch aus verkehrsrechtlicher
Sicht bestehen gegen das Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken. Die derzeit
angrenzenden Straßen sind geeignet den zu erwartenden Verkehr aufzunehmen.
Gemäß der Stellungnahme der StEF ist das zukünftig angedachte Gewerbegebiet
weiterhin nicht erschlossen. Eine Ableitung der Abwässer sei voraussichtlich
erst ab dem Jahr 2025 möglich. Dementsprechend wird Abf bei der weiteren
Planung eine eigene Entwässerung (z.B. die direkte Versickerung des
Niederschlagwassers und eine abflusslose Grube für Schmutzwasser) vorsehen.
Abf wird sich nunmehr ergänzend mit
der Erarbeitung von konkreten Projektzielen befassen. Hierzu wird neben der
Abstimmung mit den beteiligten städt. Ämtern ein Ingenieurbüro benötigt, das
eine Zieldefinition entwickelt sowie die Grundlagenermittlung mit
anschließender Vorplanung und Kostenschätzung erarbeitet.
Es ist beabsichtigt, einen modernen
Wertstoffhof zu errichten, welcher den stetig wachsenden Anforderungen der
Abfallwirtschaft gerecht wird und sich in das Landschaftsbild integriert.
Zusätzlich wird überlegt, die für den Kompostplatz geplante Papierumschlaghalle
auf den zukünftigen Recyclinghof zu verlegen. Für die Verwaltung soll ein
Betriebsgebäude vorgesehen werden. In Zusammenarbeit mit OA wird ein
zukunftsweisender, klimafreundlicher Wertstoffhof projektiert. Dabei wird auch
geprüft, ob Konzepte wie z.B. ein Biomasseheizwerk, welches mit
Holzhackschnitzeln aus angelieferten AI Holz betrieben wird, angedacht werden
kann.
Folgende Projektziele müssen dazu
festgelegt werden:
·
Lage und Fläche des Wertstoffhofes
Abschließende Festlegung des genauen
Grundstückszuschnittes mit SpA
Genaue Lage der Zufahrstraße mit SpA und TfA
Erschließung des Grundstückes mit StEF und
INFRA
·
Gestaltung des neuen Wertstoffhofes
Aufgaben des Wertstoffhofes, Festlegung der
Durchsatzmengen, Öffnungszeiten, Vorplanung und Kostenermittlung unter
Zuhilfenahme eines Ingenieurbüros
·
Zeitschiene und Termine
Abstimmung und verbindliche Festlegung
Da es sich hier, ähnlich wie beim
Kompostplatz, um besonders komplexe Planungsanforderungen und -zusammenhänge
von Abfallbeseitigungsanlagen und -einrichtungen handelt, wurden die
Möglichkeiten einer Realisierung des Projektes gemeinsam mit dem Baureferat erörtert.
Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Ausarbeitung erforderlicher
Ingenieurverträge und die anschließende Ausschreibung der Generalplanung
federführend durch Abf erfolgen soll. Ein Mitarbeiter von GWF wird dabei
unterstützend tätig sein.
Demzufolge ist nach Abstimmung mit
der Vergabestelle beabsichtigt, die Generalplanung an ein Ingenieurbüro zu
vergeben. Abgesehen vom Vergabeverfahren für den Kompostplatz wurde jedoch
bisher bei der Stadt noch kein Ingenieurvertrag für eine Generalplanung vergeben.
Daher beabsichtigt Abf zunächst, den dortigen Verlauf vom Teilnahmewettbewerb
über die Verhandlungsgespräche bis hin zur Vergabe abzuwarten, um anschließend
eine ähnliche Vergabe basierend auf den gewonnenen Erfahrungswerten für den
Recyclinghof durchzuführen. Abweichend von der Vergabe für den Kompostplatz
sollen allerdings alle Stufen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
von einem Generalplaner ausgeführt werden. Das beauftragte Ingenieurbüro soll
zunächst die Grundlagenermittlung und Vorplanung als Basis für eine
detaillierte Kostenschätzung erstellen.
Hierzu ist ein Ingenieurbüro stufenweise zu beauftragen. In die
Haushaltsplanung 2020 wurden hierfür Mittel in Höhe von € 200.000 beantragt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
200.000
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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