Betreff
Baumschutzstatistik 2019
Vorlage
OA/0387/2019
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme

 


1. Privatanträge:

Die Anzahl von Privatanträgen (das sind Anträge außerhalb von Baugenehmigungsverfahren) und der beantragten Bäume liegt im Jahr 2019 über dem Niveau der Vorjahre (434 Anträge und 981 Bäume).

 

Bei 605 Bäumen wurde die Entfernung beantragt, während für 376 Bäume ein Rückschnitt zugelassen werden sollte. Die Anzahl der Ablehnungen ist prozentual gesehen annähernd gleichgeblieben.

 

 

In 230 Fällen konnte die Befreiung erteilt werden (117 Entfernungen und 113 Rückschnitte), in 108 Fällen wurden die Befreiungen versagt (diese Zahl beinhaltet auch Fälle, in welchen auf Grund geringer Erfolgsaussichten der Antrag wieder zurückgenommen wurde).

 

Die Befreiungen wurden wie folgt begründet:

 

 

 

Insgesamt durften 643 Bäume ohne Befreiung entfernt bzw. zurückgeschnitten werden. In den meisten Fällen handelte es sich um Pflegeschnitte (geringfügige Rückschnitte zur Gesunder-haltung der Bäume und Verkehrssicherungsmaßnahmen) und um die Fällung abgestorbener Bäume. Der deutliche prozentuale Anstieg der erlaubnisfreien Maßnahmen gegenüber den Vorjahren dürfte eine Auswirkung des heißen und trockenen Sommers 2018 darstellen. Die Feststellung, ob ein Baum ohne Befreiung entfernt oder zurückgeschnitten werden darf, trifft das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz im Rahmen einer Besichtigung der Bäume oder anhand von Fotos.

 

 


Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich folgende Entwicklung:

 

 

 


Der genaue Vergleich der Jahre 2016 bis 2019 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

 

Privatanträge (ohne Bauvorhaben)

2016

2017

2018

2019

Anzahl der Anträge auf Befreiung

318

467

364

434

Anzahl der betroffenen Bäume

650

886

697

981

                        davon erlaubnisfrei

334

459

393

643

                        davon genehmigt

248

330

238

230

                        davon abgelehnt

68

97

66

108

 

 

 

 

 

Anzahl der betroffenen Laubbäume

391

423

370

570

Anzahl der betroffenen Nadelbäume

259

463

327

411

 

 

 

 

 

beantragte Entfernungen von Bäumen

443

556

422

605

                        davon erlaubnisfrei

198

236

204

414

                        davon genehmigt

188

235

163

117

                        davon abgelehnt

57

85

55

74

beantragte Rückschnitte von Bäumen

207

330

275

376

                        davon erlaubnisfrei

136

223

189

229

                        davon genehmigt

60

95

75

113

                        davon abgelehnt

11

12

11

34

 

 

 

2016

2017

2018

2019

Ersatzpflanzungen

 

 

 

 

großkronige Laubbäume

28

27

25

16

mittelgroß werdende Laubbäume

132

94

77

60

schmalkronige Laubbäume

18

10

2

4

kleinkronige Laubbäume

9

16

10

3

Laubsträucher

20

11

0

0

Ausgleichszahlungen

21.168 € für 24 Bäume

13.230 € für 15 Bäume

1.764 €

für 2 Bäume

18.156 € für 17 Bäume

Ordnungswidrigkeitenverfahren

9

12

17

11

 

 

 

2016

2017

2018

2019

Bäume, die nach der Prüfung des Antrages vor Ort ohne Befreiung zurück-geschnitten bzw. entfernt werden konnten:

334

459

393

643

Baum abgestorben

55

79

106

293

Nicht zu erhalten auf Grund des Zustandes

37

125

39

49

Pflegeschnitt

122

206

179

217

Nicht geschützt

77

19

41

45

Gefahr

43

30

28

39

 

 

 

2016

2017

2018

2019

Begründungen für die erteilten Befreiungen:

248

330

238

230

Verschattung der Wohnräume

15

2

17

9

Beeinträchtigung von Mauern, Bäumen etc.

41

38

25

24

Durchführung von Baumaßnahmen

43

26

23

22

Schlechter Allgemeinzustand

111

212

138

156

Nicht zu erhalten auf Grund des Standortes (auch z.B. Wohngebäude gefährdet)

38

51

34

19

Überwiegendes öffentliches Interesse

0

1

1

0

 

 


2. Bauvorhaben:

 

 

2016

2017

2018

2019

Bauvorhaben (mit Beteiligung des OA) inkl. Instruktionsvorhaben insgesamt

435

387

395

339

Anzahl der baumschutzrelevanten Baumaßnahmen

139

155

152

122

Zu entfernende Bäume

212

171

218

158

Ersatzpflanzungen

536

329

279

139

Schutzmaßnahmen, bzw. zu erhalten

335

331

191

128

spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen

100

125

107

78

Summe der festgesetzten Ausgleichszahlungen in €

125.685,00

207.270,00

119.070,00

87.984,00

 

 

Übersicht Ausgleichszahlungen aus Bauvorhaben 2020:

 

Bauvorhaben

bereits erhalten

noch offen

gesamt

Hans-Bornkessel-Straße

11.466

 

11.466

Im Weller

2.646

 

2.646

Bussardstraße

 

17.088

17.088

Rosenstraße

2.136

 

2.136

Wilhelm-Högner-Straße

6.408

 

6.408

Vacher Straße

3.204

 

3.204

Otto-Seeling-Promeande

 

2.136

2.136

Talpromenade

6.174

 

6.174

Unterfürberger Straße

1.068

 

1.068

Mauerstraße

13.230

 

13.230

Greifswalder Straße

 

5.340

5.340

Roggenweg

 

6.408

6.408

Sperberstraße

 

10.680

10.680

Summe

46.332,00 €

41.652,00 €

87.984,00 €

 

Die Ausgleichszahlungen werden für Maßnahmen zum Erhalt besonders schutzwürdiger Einzelbäume und zur (Mit-)Finanzierung städtischer Pflanzungen verwendet. Daneben wird mit diesen Mitteln das neu aufgelegte Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ finanziert.

 

Hinweis:

Die Ausgleichszahlungen werden erst dann zur Zahlung fällig, wenn die Bäume auch tatsächlich entfernt werden. Bis dahin werden Ausgleichszahlungen mit dem Status „noch offen“ geführt.

 

 

3. Zusammenfassung:

 

In der Gesamtschau der Baumschutzverordnung ergibt sich für das Jahr 2020 folgende - rein mathematische - Bilanz:

 

 

Entfernung

Ersatzpflanzung

Bilanz

Privatanträge

- 117

100

- 17

Bauvorhaben

- 158

239

81

Gesamt

- 275

339

64

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: