Betreff
Betriebsbeginn E-Scooter Verleihsysteme
Vorlage
SpA/0792/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

die Stadtverwaltung informiert darüber, dass die beiden interessierten Anbieter von Elektrotretroller Verleihsystemen (VOI und TIER) in Kalenderwoche fünf den Betrieb in Fürth aufnehmen. Beim Betrieb sind von den Betreibern die in der Selbstverpflichtungserklärung genannten Regelungen einzuhalten.

 


Hintergrund:

Im BWA am 18.09.2019 und am 11.12.2019 wurde das Gremium über den Stand der Einführung von Elektrotretroller (E-Scooter) Verleihsystemen in Fürth in Kenntnis gesetzt. Die beiden Betreiber TIER und VOI haben angekündigt den Betrieb in Fürth aufnehmen wollen. Die in den damaligen Vorlagen aufgeführten Angaben zu der rechtlichen Situation, der verkehrsplanerischen Einschätzung durch SpA/Vpl und dem weiteren Vorgehen der Stadt Fürth sind unverändert. Beide Anbieter starten den Betrieb in Kalenderwoche fünf. Bis dahin ist vorgesehen, dass die beigefügte Selbstverpflichtungserklärung (VOI liegt eine analoge Selbstverpflichtungserklärung vor) sowohl von beiden Anbietern als auch von Seiten der Stadt Fürth (vertreten durch die Baureferentin) unterzeichnet ist. Die Selbstverpflichtungserklärung ist verwaltungsintern ebenso abgestimmt, wie mit den beiden Anbietern. Beim Betrieb sind von den Betreibern die in der Selbstverpflichtungserklärung genannten Regelungen einzuhalten. Ebenso sind die Regelungen des Memorandum of Understanding einzuhalten, das zwischen dem deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und mehreren Anbietern von Elektroroller Verleihsystemen (u.a. VOI und TIER) geschlossen wurde.

 

 

 

 

Betrieb:

Das Grundkonzept des Betriebs ist bei beiden Anbietern gleich. Die E-Scooter werden innerhalb des Betriebsgebietes nach den Vorgaben der Selbstverpflichtungserklärung im öffentlichen Raum abgestellt und können per App nach einer einmaligen Registrierung gegen Gebühr ausgeliehen werden. Nach der Nutzung werden die E-Scooter vom Nutzer innerhalb des Betriebsgebietes wieder abgestellt. Außerhalb des Betriebsgebietes und in Abstellverbotszonen ist eine Rückgabe nicht möglich. Stationen sind nicht vorhanden, lediglich definierte Ausbringungspunkte. Die Ausbringungspunkte und die Anzahl der E-Scooter an den jeweiligen Ausbringungspunkten wird sich an der Nachfrage orientieren und im Laufe des Betriebs – insbesondere in den ersten Wochen - vermutlich gelegentlich angepasst werden. Für den Start des Betriebs hat SpA/Vpl bewirkt, dass innerhalb der Betriebsgebiete, sofern vom Platzbedarf her möglich, in unmittelbarer Nähe zu den ÖPNV- Haltestellen mit der stärksten Nachfrage und den erst kürzlich eingeführten Mobilpunkten Ausbringungspunkte durch die Anbieter vorgesehen werden. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit einer Integration in den ÖPNV im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebskonzeptes zumindest etwas erhöht werden.

Im Detail unterscheiden sich die beiden Anbieter im Betrieb etwas voneinander.

 

VOI

Das Betriebsgebiet von VOI zum Starttermin ist nachfolgend dargestellt. Die Abstellverbotszonen wurden von SpA/Vpl ergänzt und werden im Betrieb berücksichtigt.

Abbildung 1: Betriebsgebiet VOI

Innerhalb des dargestellten Gebietes werden zu Beginn etwa 100 E-Scooter zum Verleih bereitgestellt. Ein Ausleihvorgang kostet 1 € plus zusätzlich 15 Cent/Minute.

VOI wird zu Beginn noch keine E-Scooter mit austauschbaren Akku anbieten, weshalb eine Einsammlung der E-Scooter – i.d.R. mit Kleintransportern - erfolgt. Diese erfolgt tagsüber je nach Akkuverbrauch und von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr. Im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr werden alle Roller eingesammelt, die unter 80 % Akku haben. Im Zuge des Einsammelns und Ladens wird auch die tägliche Wartung durchgeführt. Die Wartung und Aufladung erfolgt in Nürnberg gemeinsam mit den Rollern, die in Nürnberg in Betrieb sind. Die Ausladung an den Ausbringungspunkten erfolgt zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr.

 

 

TIER

Gegenüber VOI weist TIER drei maßgebliche Unterschiede aus:

1.    Größeres Betriebsgebiet zum Start

2.    Mehr E-Scooter zum Start

3.    E-Scooter mit Wechselakku

 

Das Betriebsgebiet von TIER zum Starttermin ist in den beiden nachfolgenden Abbildungen dargestellt. Die Abstellverbotszonen sind noch in Abstimmung und es werden voraussichtlich noch weitere hinzukommen.

Abbildung 2: Betriebsgebiet TIER – Teil Südost

 

 

Abbildung 3: Betriebsgebiet TIER – Teil West

 

Innerhalb der dargestellten Gebiete werden zu Beginn etwa 150 E-Scooter zum Verleih bereitgestellt. Ein Ausleihvorgang kostet 1 € plus zusätzlich 15 Cent/Minute.

Die Logistik für den Betrieb erfolgt mit Lastenrädern. Der Wechsel der Akkus erfolgt ganztägig vor Ort, ebenso die tägliche Wartung. Notwendige Reparaturen werden in einer Werkstatt in Fürth durchgeführt. Zudem erfolgt eine Umverteilung der E-Scooter nach Nachfrage, orientiert an den Ausbringungspunkten. 

 

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

Es ist geplant ca. 2 Monate nach Betriebsbeginn einen runden Tisch mit beiden Anbietern und der Stadtverwaltung durchzuführen, bei dem die Ansichten zu den bis dahin gesammelten Erfahrungen ausgetauscht werden sollen. Aufbauend auf den Erfahrungen können Anpassungen beim Betriebsgebiet, Anzahl der E-Scooter, Abstellverbotszonen und Ausbringungspunkte besprochen werden. Zudem kann die mittelfristige Planung zur besseren Integration in das Gesamtverkehrssystem und verbesserten Ordnung beim Abstellen besprochen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Selbstverplichtungserklärung_TIER.pdf

Memorandum of Understanding