Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.10.2019 - Einrichtung eines Aktivspielplatzes und/oder einer Jugendfarm im Fürther Stadtgebiet
Vorlage
JgA/0454/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt vom Vortrag der Verwaltung Kenntnis.


Ein Aktivspielplatz, Abenteuerspielplatz, Erlebnisspielraum, Bauspielplatz (u.ä.) ist ein Spielplatz, der Kindern und Heranwachsenden selbstgestaltbare Erlebnisspielräume bietet. Die Vielfalt an Erfahrungsbereichen und Gestaltungsmöglichkeiten stellt einen zentralen Aspekt dieser pädagogisch betreuten Spielplätze dar. So verfügen diese Einrichtungen der offenen Jugendarbeit typischerweise über Hüttenbaubereiche, Feuerstellen, abwechslungsreiche Geländemodellierungen und außergewöhnliche selbstgebaute Spielgeräte.

In Abgrenzung davon nimmt die Jugendfarm mit der Haltung und Pflege von Tieren - insbesondere von Pferden und Tieren aus dem landwirtschaftlichen Bereich wie Schafen, Ziegen, Kaninchen und Meerschweinchen - eine besondere Stellung ein. Die Idee stammt ursprünglich aus Skandinavien, in Deutschland verbreiten sie sich seit 1980. In Jugendfarmen kommen Kinder und Jugendliche mitunter täglich auf die Einrichtung und kümmern sich regelmäßig um die Tiere. Dabei lernen sie Verantwortung zu übernehmen und ihr Umweltbewusstsein wird geschult. Über die Beziehungen zu Tieren erleben sie Nähe und Geborgenheit und lernen Kontakt- und Sozialverhalten. Jugendfarmen werden häufiger mit einem Aktivspielplatz /Bauspiel-platz kombiniert und vereinen damit Tierhaltung mit Spielelementen wie Feuer, Erde, Wasser und Luft. Bekannte Jugendfarmen finden sich in Stuttgart, Möhringen, Ludwigsburg, Möglingen, aber auch in Erlangen besteht seit Jahren eine Jugendfarm.

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien befürwortet jede Initiative zur Einrichtung eines Aktivspielplatzes auf dem Fürther Stadtgebiet. Mit dem Betrieb von Jugendfarmen und der damit verbundenen Tierhaltung sind allerdings erhebliche Verpflichtungen einzugehen, die u.E. angesichts knapper Ressourcen nur mit Hilfe (dauerhaft leistender) externer Sponsoren und Förderer eingegangen werden können. 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sagt zu, im Rahmen der Prüfung geeigneter Immobilien auch weiterhin Grundstücke danach zu prüfen, ob darauf grundsätzlich ein Aktivspielplatz und/oder eine Jugendfarm eingerichtet werden kann. Wir werden bei der Stand-ortprüfung auch berücksichtigen, dass angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen u.a. durch die Ganztagsbetreuung an Schulen nicht nur eine Nähe zum öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten ist, sondern dabei auch die Zusammenarbeit mit Schulen/Schul-standorten einbezogen wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: