Betreff
Vergütung der Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/0456/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 61,00 € auf 63,04 € ab 01.09.2020 wird zugestimmt


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulie- therapie. Davon sind aktuell ca.100 Kinder jährlich betroffen.

 

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden ausschließlich qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen und Dipl.-Pädagogen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F, G und H. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9 b. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

 

Die letzte Tariferhöhung im TVöD zum 01.04.2019 wurden bezüglich der Therapievergütungen im städtischen Bereich zeitverzögert zum 01.09.2019 übernommen. Die aktuelle Tariferhöhung wird nun zum 01.03.2020 wirksam. Die Anhebung im städtischen Bereich soll -wie in den Vorjahren- wiederum zeitverzögert zum 01.09.2020 umgesetzt werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, wird der übliche Aufschlag einbezogen.

 

Die Vergütung erhöht sich dadurch um 3,4 %.

 

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich

4.500 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung kann im Haushaltsjahr 2020 im Rahmen des vorhandenen Ansatzes von 275.000 € aufgefangen werden. Das Rechnungsergebnis 2019 belief sich auf 260.891 €. Der Ansatz 2020 ist daher nicht zu erhöhen.

 

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Bei einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass die Fürther Kinder nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird daher auch aus fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig eingeschätzt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.500 €

 

nein

x

ja

4.500 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4566.7600

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: