Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vortrag zum Thema „Bewerbung Nürnberg als Kulturhauptstadt 2025 – Die Beteiligung Fürths“.
Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Fürth bis 2025 mit jährlich 130 000 € an der Bewerbung Nürnbergs zur Kulturhauptstadt 2025 beteiligt.
Das Budget wird ausschließlich für eigene bzw. regionale Projekte, an denen Fürth partizipiert, verwendet.
Die internationale Jury hat am 12. Dezember 2019 entschieden, dass Nürnberg zusammen mit Hannover, Magdeburg, Chemnitz und Hildesheim in die letzte Runde der Bewerbung um den Titel der Kulturhauptstadt 2025 kommt. (Ausgeschieden sind: Dresden, Gera, Zittau).
Nürnberg bewirbt sich mit der gesamten Metropolregion, 11 kreisfreie Städte und nahezu alle Landkreise haben ihre Beteiligung zugesagt. In 6 Arbeitsgruppen kommen seit November 2019 Vertreter/-innen aus der ganzen Metropolregion zusammen, um gemeinsam Projekte zu den folgenden Themen zu entwickeln, die in mehreren Städten und Gebietskörperschaften stattfinden sollen Fürth ist in allen Arbeitsgruppen vertreten (Teilnehmer/-innen aus Fürth in Klammern hinter den Arbeitsgruppen).
1 Handwerk, Industriekultur, Zukunft der
Arbeit (Rundfunkmuseum: Fr. Stadlbauer, Herr Knöchel)
2 Digitalisierung (K: Frau Köhn, Ref. IV:
Frau Heinzler)
3 Spielen (StAM: Herr Dr. Schramm,
Jugendmedienzentrum connect!: Herr Friedrich)
4 Diversität und Teilhabe (Ref. IV: Frau
Heinzler, Gal: Frau Suttner)
5 Totalitarismus und Menschenrechte
(Jüdisches Museum Franken: Frau
Eisenstein, Frau Thürnagel)
6 Tourismus (Tourist-Info: Frau Söhnlein)
Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, bis Ende April 2020 ca. 20 aussagekräftige Projekte für das zweite Bewerbungsbuch zu formulieren.
Stadtinterne Arbeitsgruppe
Unter der Leitung des Kulturamtes, Gerti Köhn, hat sich eine Task Force FÜ-2025 gebildet, die die Beteiligung Fürths an den o.g. Themen voranbringt. Dieser Arbeitsgruppe gehören die o.g. Vertreter/-innen an.
In einem ersten Schritt soll die
Beteiligung Fürths an den regionalen Projekten der o.g. Arbeitsgruppen eruiert
werden. Es ist geplant, die Fürther Arbeitsgruppe um Vertreter/-innen der
Gruppe „Fürth-Kunst“, die sich anlässlich der Bewerbung N2025 in Fürth aus
bildenden Künstler/-innen formiert hat, zu erweitern. Auch „Fürth-Ort“ wird zu
einem späteren Zeitpunkt einbezogen, wenn es um die Einbindung der Alten
Feuerwache in die Bewerbung geht. Sollte Nürnberg im Herbst 2020 den Titel
„Kulturhauptstadt 2025“ erhalten, wird ein nächstes „Kultur im Gespräch“
stattfinden, um auch die Fürther Bürger/-innen an dem Bewerbungsprozess zu
beteiligen.
Zweiter Letter of Intend – Juni 2020
Bis zum 15.6.2020 muss die Stadt
Fürth einen zweiten „Letter of Intend“ abgeben, in dem sie das finanzielle
Volumen beziffert, mit dem sie sich verbindlich beteiligen wird. Hier gilt ein
Orientierungswert von 1,- Euro pro Einwohner/-in und Jahr.
Die Budgets der Unterzeichner des zweiten „Letter of Intend“ werden an die Kulturhauptstadt-gGmbH übertragen und zu einem späteren Zeitpunkt für die Umsetzung der Projekte vor Ort in voller Höhe ausbezahlt (Kickback-Garantie). D.h. das Geld, das die Stadt Fürth für die Bewerbung bereitstellt, fließt 1:1 in Fürther Projekte. Mögliche Overhead-Kosten werden von Nürnberg übernommen.
Nürnberg wird Kulturhauptstadt - Konkrete Projektplanung
Die konkrete Planung der Projekte
erfolgt nach Titelzuschlag (Ende 2020) in Kooperation mit der
Kulturhauptstadt-gGmbH. Es ist vorgesehen, die Zusammenarbeit im Rahmen von
Kooperationsverträgen zu gestalten. Die finanzielle Zusage mit dem zweiten
„Letter of Intend“ verliert ihre Gültigkeit, sollte Nürnberg nicht
Kulturhauptstadt werden.
Die Projekte, die Fürth plant und /oder an denen sich Fürth beteiligt, müssen folgenden Kriterien entsprechen:
-
Bezug zu Leitthemen der Bewerbung
(Menschlichkeit / Weltgestaltung / Miteinander – im Detail sind es die
regionalen Themen, die oben genannt wurden)
- Regionale Zusammenarbeit und Wissensaustausch
- Einbeziehung der Bevölkerung bei der Entwicklung und Durchführung
- Internationale Anschlussfähigkeit
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
130.000
jährl. bis 2025 |
|
nein |
x |
ja |
130.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
3000.7160 |
Budget-Nr. 41000 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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